Home › JurPC Web-Dok. 3/2021 Löschung von Daten in polizeilichen Datenbanken
LeitsatzNach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 PAG sind personenbezogene Daten, die im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gewonnen wurden, unverzüglich zu löschen, wenn der der Speicherung zugrundeliegende Verdacht bzw. Restverdacht entfallen ist. |