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Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit einem von Facebook gelöschten Beitrag eines Nutzers

Gericht:OLG Braunschweig
Aktenzeichen:1 W 3/20
Datum:28.9.2020
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 179/2020
Zitiervorschlag:OLG Braunschweig, 28.9.2020, 1 W 3/20, JurPC Web-Dok. 179/2020, Abs. 1

Leitsatz

Der Antrag auf Datenberichtigung eines Nutzers betrifft nur einen Teilaspekt des Nutzungsvertrages. Daher ist dieser Antrag grundsätzlich mit einem Streitwert zu bemessen, der unterhalb des Streitwertes für den Bestand oder die Auflösung des gesamten Nutzungsvertrags liegt. Für jenen kann in der Regel der Auffangstreitwert von 5.000,- € herangezogen werden.Betreffen die Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Löschung eines Beitrags und der Sperrung des Nutzerkontos, auf Wiedereinstellung des Beitrags und auf Unterlassung einer erneuten Sperre oder Löschung des Beitrags das gleiche Interesse, sind sie bei der Streitwertfestsetzung zusammenzufassen.