Home › JurPC Web-Dok. 148/2020 Anspruch auf Erbringung der Tätigkeit im Homeoffice
LeitsatzSelbst bei Vorliegen entsprechender hausärztlicher Empfehlungen obliegt es allein dem Arbeitgeber, wie er seinen Verpflichtungen aus § 618 BGB gerecht wird und sie ermessensgerecht durch entsprechende Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechtes umsetzt, um das Ziel zu erreichen, den hausärztlichen Empfehlungen des Klägers zu entsprechen. Ein Anspruch auf Homeoffice folgt daraus nicht. |