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Angebot einer Prüfung als online-Prüfung oder als Präsenzprüfung

Gericht:OVG Lüneburg
Aktenzeichen:2 ME 349/20
Datum:2.9.2020
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 131/2020
Zitiervorschlag:OVG Lüneburg, 2.9.2020, 2 ME 349/20, JurPC Web-Dok. 131/2020, Abs. 1

Leitsatz

Ob eine schriftliche Prüfung im Rahmen eines Hochschulstudiums im Grundsatz als Online-Prüfung oder als Präsenzprüfung angeboten wird, obliegt - im Rahmen der bestehenden rechtlichen Vorgaben - auch in Zeiten der Corona-Pandemie dem Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der Prüfer.Dass der Antragsteller als Raucher nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts zu einer sogen. Risikogruppe gehört, begründet angesichts der derzeitigen überschaubaren Infektionszahlen in Norddeutschland und der für die Präsenzprüfung getroffenen Schutzvorkehrungen keinen individuellen Anspruch auf Durchführung einer Online-Prüfung.