Home › JurPC Web-Dok. 122/2020 Vorrang der Transparenzregelungen des Parteiengesetzes vor dem Informationsfreiheitsgesetz
Leitsatz§ 1 Abs. 3 IFG setzt nicht voraus, dass eine dem Informationsfreiheitsgesetz vorgehende fachgesetzliche Rechtsvorschrift über den Zugang zu amtlichen Informationen dem Einzelnen einen individuellen, gerichtlich durchsetzbaren Informationszugangsanspruch verleiht.Die Vorschriften des Parteiengesetzes über die Veröffentlichungs- und Berichtspflichten des Präsidenten des Deutschen Bundestags zur Rechenschaftslegung der Parteien und der Entwicklung der Parteienfinanzen schließen einen hierauf bezogenen Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz aus. |