Home › JurPC Web-Dok. 120/2020 Sekundäre Darlegungslast des Inanspruchgenommenen in Filesharing-Fällen
LeitsatzVage Verweise auf Personen, die nicht überprüfbar sind, genügen der Mitteilungspflicht im Rahmen der sekundären Darlegungslast des in Anspruch genommenen Anschlussinhabers nicht. Es müssen ferner auch Angaben zu Nutzerverhalten, Kenntnissen und Fähigkeiten möglicher Täter erfolgen; ist dies nicht der Fall, wird die sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt. |