Home › JurPC Web-Dok. 93/2020 Umlage der Betriebskosten eines Breitbandanschlusses
Leitsatz§ 43b TKG ist im Verhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter, der nach § 2 Nr. 15 lit b) der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, nicht anwendbar. |