Home › JurPC Web-Dok. 92/2020 Übermittlung eines elektronischen Dokuments zwischen beBPo und EGVP ohne qualifizierte elektronische Signatur
LeitsatzFür die formwirksame Übermittlung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 3 Alt. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 3 VwGO bedarf es keiner qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person. |