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Abschleppen vom Parkplatz eines Elektrofahrzeugs

Gericht:VG Gelsenkirchen
Aktenzeichen:17 K 4015/18
Datum:23.1.2020
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 48/2020
Zitiervorschlag:VG Gelsenkirchen, 23.1.2020, 17 K 4015/18, JurPC Web-Dok. 48/2020, Abs. 1

Leitsatz

Wird ein nicht elektrisch betriebenes Fahrzeug auf einem Sonderparkplatz für Elektrofahrzeuge abgestellt, rechtfertigt die damit einhergehende Funktionsbeeinträchtigung dieser Verkehrsfläche eine Abschleppmaßnahme regelmäßig auch ohne konkrete Behinderung eines im Sinne vom § 2 EmoG bevorrechtigten Fahrzeugs.In einem solchen Fall gebietet auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der Regel nicht die Einhaltung eine bestimmten Wartezeit.