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Revisionseinlegung über De-Mail ohne Absenderbestätigung

Gericht:OLG Düsseldorf
Aktenzeichen:2 RVs 15/20
Datum:10.3.2020
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 43/2020
Zitiervorschlag:OLG Düsseldorf, 10.3.2020, 2 RVs 15/20, JurPC Web-Dok. 43/2020, Abs. 1

Leitsatz

Wird durch Übermittlung einer De-Mail ohne Absenderbestätigung Revision eingelegt, scheidet eine "Heilung" des Formmangels durch Ausdrucken des elektronischen Dokumentes jedenfalls dann aus, wenn es sich lediglich um eine Textdatei in Systemschrift und nicht um das Abbild eines eingescannten und im Original unterzeichneten Schriftsatzes handelt.