Home › JurPC Web-Dok. 130/2019 Keine Überlassung der Rohmessdaten
LeitsatzDer Grundsatz eines fairen Verfahrens und das Gebot einer effektiven Verteidigung gebieten es im Falle sog. standardisierter Geschwindigkeitsmessverfahren nicht, dem Betroffenen die sog. Rohmessdaten jederzeit und zum Zwecke anlassloser Überprüfung zu überlassen. Das gilt unabhängig davon, ob Messdaten im Einzelfall von dem Gerät gespeichert werden oder nicht (entgegen Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Urteil v. 05.07.2019 Lv 7/17). |