Home › JurPC Web-Dok. 104/2019 Nutzung der Kommunikationsplattform Twitter durch die Polizei
LeitsatzZulässigkeit des Absetzens eines Tweets auf der Kommunikationsplattform Twitter durch die Polizei. Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines Feststellungsinteresses bei bereits vor Klageerhebung erledigtem schlicht-hoheitlichen Handeln einer Polizeibehörde. Staatliche Informationstätigkeit einer Polizeibehörde durch Absetzen eines Tweets auf der Kommunikationsplattform Twitter bedarf nur dann einer besonderen Ermächtigungsgrundlage, wenn sie in Zielsetzung und Wirkung Ersatz für eine staatliche Maßnahme ist, die als Grundrechtseingriff zu qualifizieren wäre. Staatliches Informationshandeln einer Polizeibehörde mittels der Kommunikationsplattform Twitter unterliegt dem Gebot der inhaltlichen Richtigkeit und Sachlichkeit. |