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Verbot einer elektronischen Containersignatur

Gericht:Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen:2 WDB 3.18
Datum:7.9.2018
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 65/2019
Autor(en):Bundesverwaltungsgericht
Zitiervorschlag:Bundesverwaltungsgericht, 7.9.2018, 2 WDB 3.18, JurPC Web-Dok. 65/2019, Abs. 1

Leitsatz

Das generelle Verbot einer elektronischen Containersignatur in § 4 Abs. 2 ERVV begründet keine verfassungsrechtlich bedenkliche unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten.Die Heilung eines Übermittlungsmangels ist nach § 55a Abs. 6 Satz 2 VwGO nicht möglich, weil sich dessen Anwendungsbereich auf die Bearbeitungsmöglichkeit des Dokuments beschränkt (wie BSG, Beschluss vom 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - NJW 2018, 2222 <2223>).Das Verschulden des Verteidigers an einer Fristversäumung ist dem Angeschuldigten im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren nicht zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 2 WDB 7.13 - juris Rn. 7). An einem eigenen Verschulden des Angeschuldigten fehlt es, wenn eine nicht den Vorgaben der ERVV entsprechende Übermittlung eines Berufungsschriftsatzes durch den Verteidiger in Rede steht.