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Ausbaugrad des maschinellen Mahnverfahrens

Gericht:VerfGH München
Datum:2.5.2019
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 61/2019
Autor(en):München, VerfGH
Zitiervorschlag:VerfGH München, 2.5.2019, JurPC Web-Dok. 61/2019, Abs. 1

Leitsatz

Eine Verfassungsbeschwerde, mit der eine Kostenrechnung angegriffen wird, die im vorliegend eingerichteten maschinellen Mahnverfahren elektronisch an den Bevollmächtigten des Kostenschuldners übermittelt wird, ist als unbegründet zurückzuweisen, wenn wie vorliegend auf die Argumentation des Beschwerdeführers eingegangen wird und damit diesem sowohl rechtliches Gehör gewährt wurde als auch die Entscheidung sich aus diesem Grund auch nicht als überraschend darstellt.