Home › JurPC Web-Dok. 152/2018 Kein Unterlassungsanspruch von Mitbewerbern aufgrund von Datenschutzrechtsverstößen nach der DS-GVO
LeitsatzMitbewerber können Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung nicht geltend machen, da die Datenschutzgrundverordnung in den Artikeln 77 bis 84 eine die Ansprüche von Mitbewerbern ausschließende, abschließende Regelung enthält. |