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Erhebung nur der Daten des Domaininhabers bei der Domainregistrierung durch ICANN

Gericht:LG Bonn
Aktenzeichen:10 O 171/18
Datum:29.5.2018
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 145/2018
Zitiervorschlag:LG Bonn, 29.5.2018, 10 O 171/18, JurPC Web-Dok. 145/2018, Abs. 1

Leitsatz

Gemessen an der Regelung des Art. 5 Abs. 1 lit. b) und c) DSGVO, wonach personenbezogene Daten nur "für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben" werden dürfen (lit. b) und "dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein" müssen (lit. c), ist ein hinreichendes Bedürfnis für die Speicherung weiterer Daten (insbesondere der Daten des Admin-C) neben den Kontaktdaten des Domaininhabers nicht glaubhaft gemacht worden.