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Kauf von Konzertkarten im Internet über eine Ticketbörse

Gericht:AG Dortmund
Aktenzeichen:425 C 970/18
Datum:19.7.2018
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 128/2018
Zitiervorschlag:AG Dortmund, 19.7.2018, 425 C 970/18, JurPC Web-Dok. 128/2018, Abs. 1

Leitsatz

Auf den Kaufvertrag über Konzertkarten bei einem holländischen Tickethändler ist deutsches Recht anwendbar.Das Angebot um Erwerb von Konzertkarten auf einer Internetseite eines Tickethändlers stellt lediglich eine invitatio ad offerendum dar.Der Kunde gibt über die Auswahl der Karten das Angebot auf Vertragsschluss ab.Die Annahme des Angebots erfolgt durch das Bestätigungsschreiben des Tickethändlers.Der Zusatz in der Bestätigung „Super Sicht“ ist eine Beschaffenheitsvereinbarung.Plätze im Oberrang ca. 90 Grad zu Bühne haben zumindest keine „Super Sicht“, unabhängig davon, ob die Sicht konkret beschränkt ist.