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Öffentlichkeitsfahndung bei EC-Kartenbetrug

Gericht:LG Bonn
Aktenzeichen:21 Qs-400 UJs 431/18-62/18
Datum:2.8.2018
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 127/2018
Zitiervorschlag:LG Bonn, 2.8.2018, 21 Qs-400 UJs 431/18-62/18, JurPC Web-Dok. 127/2018, Abs. 1

Leitsatz

Auch der (einfache) versuchte Computerbetrug rechtfertigt die Öffentlichkeitsfahndung mit einem von dem mutmaßlichen, den Abhebevorgang durchführenden Täter.Diebstahl und Missbrauch von EC-, Kredit- oder Bankkarten ist als um sich greifendes Massenphänomen geeignet, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen.Die Fehlerwahrscheinlichkeit der Öffentlichkeitsfahndung in den Fällen des EC-Karten-Computerbetrugs ist vergleichsweise niedrig, was regelmäßig die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme begründet.