Home › JurPC Web-Dok. 127/2018 Öffentlichkeitsfahndung bei EC-Kartenbetrug
LeitsatzAuch der (einfache) versuchte Computerbetrug rechtfertigt die Öffentlichkeitsfahndung mit einem von dem mutmaßlichen, den Abhebevorgang durchführenden Täter.Diebstahl und Missbrauch von EC-, Kredit- oder Bankkarten ist als um sich greifendes Massenphänomen geeignet, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen.Die Fehlerwahrscheinlichkeit der Öffentlichkeitsfahndung in den Fällen des EC-Karten-Computerbetrugs ist vergleichsweise niedrig, was regelmäßig die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme begründet. |