Home › JurPC Web-Dok. 75/2018 Irreführende Angaben in einer Kündigung
LeitsatzDie Kündigung eines Bausparkassenvertrages durch die Bausparkasse enthält in der Regel keine nachprüfbare Behauptungen als irreführende Angaben i.S.v. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG. Sie enthält eine Rechtsansicht als Meinungsäußerung und ist einer inhaltlichen Überprüfung unter Hinzuziehung des § 5 UWG nicht zugänglich. |