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Irreführende Angaben in einer Kündigung

Gericht:LG Aachen
Aktenzeichen:41 O 51/17
Datum:20.3.2018
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 75/2018
Zitiervorschlag:LG Aachen, 20.3.2018, 41 O 51/17, JurPC Web-Dok. 75/2018, Abs. 1

Leitsatz

Die Kündigung eines Bausparkassenvertrages durch die Bausparkasse enthält in der Regel keine nachprüfbare Behauptungen als irreführende Angaben i.S.v. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG. Sie enthält eine Rechtsansicht als Meinungsäußerung und ist einer inhaltlichen Überprüfung unter Hinzuziehung des § 5 UWG nicht zugänglich.