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Erforderlichkeit einer Durchsuchung

Gericht:LG Arnsberg
Aktenzeichen:2 Qs 28/18
Datum:9.4.2018
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 74/2018
Zitiervorschlag:LG Arnsberg, 9.4.2018, 2 Qs 28/18, JurPC Web-Dok. 74/2018, Abs. 1

Leitsatz

Eine Durchsuchung der Wohnung ist zur Ermittlung und Verfolgung einer Straftat nicht erforderlich, wenn der Beschuldigte sich mehrfach bereit erklärt hat, den Strafverfolgungsbehörden eine auf einem Handy befindliche die Tat betreffende Videoaufnahme zur Verfügung zu stellen, indem er diese auf einen Stick zieht. In einem solchen Fall ist die Beschlagnahme des Handys nicht erforderlich, da von Interesse lediglich die Videoaufnahme ist.