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Fristlose Kündigung nach menschenverachtendem Facebook-Post

Gericht:Sächsisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen:1 Sa 515/17
Datum:27.2.2018
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 60/2018
Autor(en):Sächsisches Landesarbeitsgericht
Zitiervorschlag:Sächsisches Landesarbeitsgericht, 27.2.2018, 1 Sa 515/17, JurPC Web-Dok. 60/2018, Abs. 1

Leitsatz

Eine außerordentliche Kündigung ist gerechtfertigt, wenn ein Mitarbeiter auf seiner Facebook-Seite unter seinem Namen nebst einem Bild in Straßenbahndienstkleidung das Bild einer meckernden Ziege mit einer Sprechblase mit den Worten "Achmed, ich bin schwanger" postet. Ein derartiges Foto stellt eine menschenverachtende Schmähung und Geringschätzung einer ganzen ausländischen Bevölkerungsgruppe, nämlich der türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger dar, und ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Im Hinblick auf die Schwere der Rechtsverletzung ist in einem solchen Fall der vorherige Ausspruch einer Abmahnung entbehrlich.