JurPC – Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht
Home | Suche | JurPC in der Wikipedia | JurPC in der Rechtsprechung | Autoren | Statistik
Impressum

HomeJurPC Web-Dok. 55/2018

Schleichwerbung auf Instagram

Gericht:LG Hagen
Aktenzeichen:23 O 45/17
Datum:29.11.2017
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 55/2018
Zitiervorschlag:LG Hagen, 29.11.2017, 23 O 45/17, JurPC Web-Dok. 55/2018, Abs. 1

Leitsatz

Eine unzulässige verschleierte Werbung liegt auch dann vor, wenn in einem Instagram-Auftritt Textbestandteile von Unterhaltungen mit den Followern angelinkt werden und man auf die Homepage des Unternehmens weitergeleitet wird, was allein durch die Verwendung der Zeichen # oder @ nicht ersichtlich ist.