Home › JurPC Web-Dok. 43/2018 Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG für mehrere Werke
LeitsatzWenn ein Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt, liegt eine Mehrzahl von Anträgen vor, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach Nr. 15213 Ziffer 4 KV GNotKG auslösen. |