Hinweise der Redaktion:
1. Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze.
2. Die Entscheidung der Vorinstanz (LG Duisburg, Urteil vom 25.07.2014, Az.: 22 O 102/12, wurde als JurPC Web-Dok. 135/2014 (http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140135) veröffentlicht.
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