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Änderungen durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG)

Gericht:Volker Nilgens*
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 125/2013
Autor(en):Nilgens, Volker
Zitiervorschlag:Volker Nilgens*, JurPC Web-Dok. 125/2013, Abs. 1

Am 31.08.2012 wurde der fast 600 Seiten starke Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) auf den Weg gebracht.

In dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz werden das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG) modifiziert. Ferner wird die bisherige Kostenordnung (KostO) für Notare durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt.

Nach vielen Stationen mit einem erfolgreichen Durchlaufen des Vermittlungsausschusses (die Einzeletappen sind unter http://www.bundesanzeiger-verlag.de/?id=8557 nachzulesen), wird das Gesetz und damit die von der Anwaltschaft lange erwartete Gebührenanpassung nun voraussichtlich am 01.08.2013 in Kraft treten; sofern das Gesetz rechtzeitig im Bundesgesetzblatt verkündet wird.

Um nun ohne weitere Verzögerung die Mandanten über das zukünftige Kostenrisiko bei einem zivilrechtlichen Mandat beraten zu können, stellt Ihnen JurPC die Datei 20130124.htm als Berechnungstool zur Verfügung. Die Berechnung kann online oder nach einem Download der Datei auch lokal auf Ihrem Rechner oder Smartphone erfolgen.

Für die hoffentlich baldige Abrechnung mit den erhöhten Gebühren stellt Ihnen JurPC mit der Datei RVG_2013.PDF eine Tabelle der RVG-Gebühren und mit GKG_2013.PDF eine Tabelle für die Gerichtskosten zur Verfügung.

Anregungen und Kritik bitte an info@nilgens.com


*Dr. Volker Nilgens ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.