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Anordnung gegenüber Facebook Ltd. nach § 38 Abs. 5 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Sperrung von Nutzerkonten und Aufforderung an Nutzer zur Eingabe von Echtdaten durch Facebook

Gericht:Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Datum:14.12.2012
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 40/2013
Autor(en):Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Zitiervorschlag:Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), 14.12.2012, JurPC Web-Dok. 40/2013, Abs. 1

Mit internationalem Einschreiben mit Rückschein hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) am 14.12.2012 gegenüber Facebook Ltd. in Irland angeordnet, dass im Rahmen der Registrierung auf facebook.com eine Wahlmöglichkeit des Nutzers dahingehend bestehen muss, dass dieser sich statt mit Klarnamen auch unter Angabe eines Pseudonyms registrieren können muss. JurPC veröffentlicht den vollen Wortlaut der Anordnung. Dem Unabhängigen Landeszentrum (ULD) danken wir für die Bereitstellung der Unterlagen.

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