Home › JurPC Web-Dok. 39/2013 Anordnung gegenüber Facebook Inc. nach § 38 Abs. 5 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Sperrung von Nutzerkonten und Aufforderung an Nutzer zur Eingabe von Echtdaten durch Facebook
Mit internationalem Einschreiben mit Rückschein hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) am 14.12.2012 gegenüber Facebook Inc. in den USA angeordnet, dass im Rahmen der Registrierung auf facebook.com eine Wahlmöglichkeit des Nutzers dahingehend bestehen muss, dass dieser sich statt mit Klarnamen auch unter Angabe eines Pseudonyms registrieren können muss. JurPC veröffentlicht den vollen Wortlaut der Anordnung. Dem Unabhängigen Landeszentrum (ULD) danken wir für die Bereitstellung der Unterlagen. Hinweise der Redaktion: Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird
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