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Die Beweiskraft elektronischer Verträge

Gericht:Susanne Klein *
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 198/2007
Autor(en):Klein, Susanne
Zitiervorschlag:Susanne Klein *, JurPC Web-Dok. 198/2007, Abs. 1

JurPC Web-Dok.
198/2007, Abs. 1

Abs. 2

Abs. 3

Abs. 4

Abs. 5

Abs. 6

Abs. 7

Abs. 8

Abs. 9

Abs. 10

Abs. 11

Abs. 12

Abs. 13

Abs. 14

Abs. 15

Abs. 16

Abs. 17

Abs. 18

Abs. 19

Abs. 20

Abs. 21

Abs. 22

Abs. 23

Abs. 24

Abs. 25

Abs. 26

Abs. 27

Abs. 28

Abs. 29

Abs. 30

Abs. 31

Abs. 32

Abs. 33

Abs. 34

Abs. 35

Abs. 36

Abs. 37

Abs. 38

Abs. 39

Abs. 40

Abs. 41

Abs. 42

Abs. 43

Abs. 44

Abs. 45

Abs. 46

§ 371a Abs. 1 S. 1 ZPO regelt die Beweiswirkung von privaten elektronischen Dokumenten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind und verweist für diese auf die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden, § 416 ZPO. Dies bedeutet, dass diese Dokumente, sofern sie als echt anzuerkennen sind, den vollen Beweis dafür erbringen, dass die in ihnen enthaltenen Erklärungen vom Inhaber des Signaturschlüssels abgegeben worden sind.[84] Der dafür zu erbringende Hauptbeweis bezieht sich auf das Bestehen einer qualifizierten elektronischen Signatur, deren Echtheit der Beweisführer – regelmäßig der Erklärungsempfänger – zu beweisen hat.[85]Hierbei kommt ihm jedoch der in § 371a Abs. 1 S. 2 ZPO normierte Anscheinsbeweis zur Hilfe.

Abs. 47

Abs. 48

Abs. 49

Abs. 50

Abs. 51

Abs. 52

Abs. 53

Abs. 54

Abs. 55

Abs. 56

Abs. 57

Abs. 58

Abs. 59

Abs. 60

Abs. 61

Abs. 62

Abs. 63

Abs. 64

Abs. 65

Abs. 66

Abs. 67

Abs. 68

Abs. 69

Abs. 70

JurPC Web-Dok.
198/2007, Abs. 71


* Ass. jur. Susanne Klein, LL.M., ist Absolventin des „European Legal Informatics Study Programme“ (Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover/University of Strathclyde, Glasgow, U.K.) und promoviert am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht von Professor Dr. Christian Wolf an der Leibniz Universität Hannover über ein zivilprozessrechtliches Thema.