Home › JurPC Web-Dok. 167/2007 Orientierungshilfe und Wegweiser über das Thema: Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
I n h a l t s ü b e r s i c h t Der öffentliche Sektor ist der größte Produzent von Informationen. Informationsweiterverwendung bezieht sich auf eine andere Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors als die, für die sie ursprünglich gesammelt wurden. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass der potentielle europäische Markt für Informationsprodukte und -dienstleistungen aufgrund der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zwischen € 68 Mrd. (Pira Studie, 2000) und € 27 Mrd. (OECD Studie, 2006) liegt. Ein im Jahr 2002 von dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erstellter Bericht hob die konkreten Vorteile nachdrücklicher hervor. Obwohl ausschließlich der Markt für Geoinformationen in der Bundesrepublik untersucht wurde, nahm die Studie ein Wertschöpfungspotential für diesen Markt von € 2 Mrd. bis zum Jahr 2008 an sowie die Schaffung von 14.000 neuen Arbeitsplätzen. Dennoch ist der gegenwärtige europäische Markt viel kleiner als sein Äquivalent in den USA. Die Europäische Union war bestrebt, die Entwicklung dieses potentiellen Marktes mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu fördern. Die EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2913) umgesetzt, das am 19. Dezember 2006 in Kraft trat. Wichtig hier ist die Anmerkung, dass das IWG in Deutschland nicht selbst ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen des öffentlichen Sektors schafft. Stattdessen gehen das IWG und seine nachfolgende Nutzung davon aus, dass ein Zugangsrecht bereits durch ein Informationsfreiheitsgesetz besteht.
Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (1). Ziel der Richtlinie 2003/98/EG ist es, innerhalb der Mitgliedstaaten die rechtlichen Barrieren im Hinblick auf die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu reduzieren oder ganz abzuschaffen. Durch die Förderung der Prinzipien der Transparenz und des fairen Wettbewerbs stellt die EU-Richtlinie grundlegende Bedingungen auf, die für die mögliche Ausnutzung des Potentials innerhalb der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors vorhanden sein müssen. Das gewünschte Ergebnis ist die Herstellung neuer Produkte und Dienstleistungen, die zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Aufgrund der Tatsache, dass die Leitlinien zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors von 1989 wenig Effekt hatten, griff die Europäische Kommission auf die Richtlinie als bestes Mittel der Umsetzung dieses Ziels zurück. Die Richtlinie 2003/98/EG hätte bis zum 01.07.2005 umgesetzt werden müssen. Mit Stand Anfang September 2007 haben 22 der 27 Mitgliedstaaten eine vollständige Umsetzung bekannt gegeben, 5 Mitgliedstaaten stehen noch aus (2).
1. Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des
öffentlichen Sektors, ABl. EG Nr. L345, 31.12.2003, S. 90.
2. Actions in Member States - Implementation of the EU PSI Directive.
Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) (BGBl. I, S. 2913) vom 13. Dezember 2006 (1). Das IWG setzt die EU-Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht um. Das IWG trat am 19. Dezember 2006 in Kraft. Sie ist eine 1:1-Umsetzung der EU Weiterverwendungsrichtlinie. Lesenswert ist die Begründung im Gesetzentwurf (2). Das IWG ist ein Bundesgesetz, basierend auf Art 74 I Nr. 11 GG (Recht und Wirtschaft). Als solches findet es Anwendung für den Bund, die Länder und die kommunale Verwaltung. Das IWG selbst schafft kein Zugangsrecht zu amtlichen Informationen. Jedoch geht die Anwendung des IWG davon aus, dass ein solches Zugangsrecht bereits besteht. Entscheidungen darüber, ob amtliche Informationen weiterverwendet werden dürfen sowie die Einzelheiten über diese Nutzung, liegen in der Verantwortung der betroffenen Behörden. Im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG), bei dem das Bundesministerium des Innern (BMI) federführend war, ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die führende Behörde betreffend der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.
1. Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher
Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) (BGBl. I, S. 2913)
vom 13. Dezember 2006.
2. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes über die
Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
(Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG), BR-Drucksache 358/06
Schoch, Friedrich Altmeppen, Stefan / Kahlen, Christine Püschel, Jan Ole
Schoch, Friedrich Fluck, Jürgen / Theuer, Andreas (Hrsg.) Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations- und
Verbraucherinformationsrecht IFG/UIG/VIG
Püschel, Jan Ole The United Kingdom Implementation of the European Directive on the
Re-use of Public Sector Information - the first two years, UK Office
for Public Sector Information (OPSI), July 2007, 36 pages, The commercial use of public information (CUPI), Office of Fair
Trading, London, UK, December 2006 (OFT861), The report is accompanied by
several detailed annexes. OECD Workshop on Public Sector Information: Summary MEPSIR Measuring European Public Sector Information Sources, Final
Report of the Study on Exploitation of Public Sector Information -
Benchmarking of EU Framework Conditions, European Commission, 2006. Der Markt für Geoinformationen: Potenziale für Beschäftigung,
Innovation und Wertschöpfung, MICUS Management Consulting GmbH /
BMWi, 2003. Commercial exploitation of Europe's public sector information,
Pira International Ltd., University of East Anglia, Knowledge View Ltd.,
Luxemburg, 2000.
ePSIplus ist ein Thematic Network, das von dem eContentplus Programme (1) finanziert wird, um die Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (EU Directive on Public Sector Information (PSI) Re-use) in der Zeit bis zur erneuten Evaluierung im Jahr 2008 zu unterstützen. Die EU-Richtlinie wurde mit dem Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) (BGBl. I S. 2913) vom 13. Dezember 2006 in Deutschland umgesetzt. Das ePSIplus Portal bietet Zugang zu einem breiten Wissenspool, der sich quer durch alle EU-Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet entwickelt und von großer Wichtigkeit für Interessenten aus dem öffentlichen und privaten Sektor ist. Gleichzeitig bietet es die Gelegenheit, sich an den Diskussionen zu den Schlüsselthemen zu beteiligen. Der nationale Partner des ePSIplus Netzwerks für Deutschland ist GEOkomm e.V. Verband der GeoInformationswirtschaft Berlin/Brandenburg (http://www.geokomm.de). Das ePSIplus Thematic Network unterstützt die Organisation von fünfzehn internationalen Expertenkonferenzen, die der Debatte über eine ganze Bandbreite von Themen dienen und in denen ein Konsens über Empfehlungen für die erneute Evaluierung der EU-(PSI)-Richtlinie 2008 erarbeitet werden soll. Diese Ergebnisse werden in einer Vorabevaluierungskonferenz, die das ePSIplus-Projekt organisiert, in enger Kooperation mit der Europäischen Kommission abgezeichnet. Das Network ist 30 Monate lang, vom 1. September 2006 bis zum 28. Februar 2009 aktiv. Dieser Zeitrahmen deckt die Periode ab, die zur Überprüfung der Weiterverwendungsrichtlinie im Jahr 2008 durch das Europäische Parlament führt. Das Network umfasst alle Mitgliedstaaten (EU, EEA, EFTA) einschließlich der Länder, die der EU beitreten wollen, sowie alle Bereiche der Weiterverwendung (d.h. Rechtsinformationen, Wirtschaftsinformationen, Geoinformationen, meteorologische Informationen usw.). Das ePSIplus Projekt umfasst fünf Hauptthemen:
Zu jedem dieser Themenbereiche werden eine Reihe von Konferenzen und Veranstaltungen abgehalten. Zweck dieser Konferenzen ist es, Experten der wichtigsten Interessengruppen wie Regierungen, Aufbewahrungsstellen von Informationen des öffentlichen Sektors, die Wirtschaft sowie Aufsichtsbehörden zusammenzubringen, um Erfahrungen auszutauschen, Sachfragen zu protokollieren und im Idealfall optimale Verfahren und Praktiken zu notieren, um diese Informationen in den Gesamtevaluierungsprozess einfließen zu lassen. Der ausführliche Konferenzplan sowie alle Informationen über die in Kürze stattfindenden Meetings sind über die ePSIplus Webseite ( http://www.epsiplus.net ) verfügbar.
1. Siehe: http://europa.eu.int/information_society/activities/econtentplus/index_en.htm Europe's Information Society: Thematic Portal ePSIplus Bund.de - Verwaltung Online Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) 6. Dezember 2007 - "Nationaler PSI-Kongress" 4./5. Juni 2007 - LDA Brandenburg Internationales Symposium http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.405115.de&template=aktuell_d1 IWG-Rundbrief http://www.oci-gmbh.com/index.php?option=com_content&task=view&id=47&Itemid=62 Siehe auch:
IFG-Rundbrief Weitere Informationen und den Zugang zu früheren Ausgaben sind zu finden
unter: * Michael Fanning ist Geschäftsführer der Online Consultants International GmbH in Karlsruhe. Er ist aktiv im ePSIplus Thematic Network und hat bereits mehrere Referate zum Thema Weiterverwendung von Infomationen öffentlicher Stellen in Deutschland abgehalten. (http://www.oci-gmbh.com/). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||