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Online-Werbung nach der UWG-Reform - Zusammenfassende Übersicht

Gericht:Matthias Pierson *
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 139/2006
Autor(en):Pierson, Matthias
Zitiervorschlag:Matthias Pierson *, JurPC Web-Dok. 139/2006, Abs. 1

Online-Werbung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht

Sachverhalt

Klassische Werbeform: Grafisch gestaltete, prominent angeordnete Werbefläche (meist Kopfende).

Hochformatiges, meist rechts neben dem redaktionellen Content angeordnetes Werbeformat.

Rechteckiges grafisches in das redaktionelle Umfeld einer Website integrierte Werbeformat.

Legt sich beim Aufruf einer Internetseite im Vordergrund mit einem eigenen kleinen Browser-Fenster über Ausschnitt der aufgerufenen Seite.

Vor die vom Internet-Nutzer aufgerufene Website geschaltetes Werbeformat, bedeckt anders als ein Pop-Up das komplette Browserfenster.

Wie Interstitial, jedoch nicht bei Aufruf, sondern während des Surfens geschaltet (Unterbrecherwerbung).

Finanzielle Unterstützung (Sponsoring) von redaktionell gestalteten Websites.

Erwerb eines AdWords vom Suchmaschinenbetreiber und suchwortabhängige Werbeeinblendung.

Bei dem erworbenen AdWord handelt es sich um Gattungsbegriff.

Bei dem erworbenen AdWord handelt es sich um fremdes Kennzeichen.

Erwerb eines prominenten Ranking (erster od. vorderer Platz) auf Trefferliste für bestimmtes Suchwort.

Erworbener Platz ist als Anzeige gekennzeichnet.

Erworbener Platz ist nicht als Anzeige gekennzeichnet.

Eingabe von Suchworten (keywords) im grundsätzlich verborgenen Header.

Eingabe fremder Kennzeichen als Mata-Tag-Keywords.

Eingabe Gattungsbegriffe als Mata-Tag-Keywords.

Verborgende Verwendung von Keywords auf Website durch unsichtbare Schrift (z. B. weiße Schrift auf weißem Grund).

Verknüpfung von Webseiten durch Hyperlinks (auch Deep Links).

Werbender (Associate Partner) empfiehlt auf seiner Website Waren oder Dienstleistungen eines anderen Anbieters.

Versand von Werbe-E-Mails.

* Dr. Matthias Pierson ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der FH Braunschweig/Wolfenbüttel.

Anmerkung der Redaktion:
Die ausführlichen Beiträge des Autors sind in der Printausgabe der Zeitschrift "Kommunikation und Recht" (KuR) zu finden (Teil 1 in KuR 11/2006, S. 489 ff. bzw. Teil 2 in KuR 12/2006, S. 547 ff.)