Home › JurPC Web-Dok. 139/2006 Online-Werbung nach der UWG-Reform - Zusammenfassende Übersicht
Online-Werbung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht Sachverhalt Klassische Werbeform: Grafisch gestaltete, prominent angeordnete Werbefläche (meist Kopfende). Hochformatiges, meist rechts neben dem redaktionellen Content angeordnetes Werbeformat. Rechteckiges grafisches in das redaktionelle Umfeld einer Website integrierte Werbeformat. Legt sich beim Aufruf einer Internetseite im Vordergrund mit einem eigenen kleinen Browser-Fenster über Ausschnitt der aufgerufenen Seite. Vor die vom Internet-Nutzer aufgerufene Website geschaltetes Werbeformat, bedeckt anders als ein Pop-Up das komplette Browserfenster. Wie Interstitial, jedoch nicht bei Aufruf, sondern während des Surfens geschaltet (Unterbrecherwerbung). Finanzielle Unterstützung (Sponsoring) von redaktionell gestalteten Websites. Erwerb eines AdWords vom Suchmaschinenbetreiber und suchwortabhängige Werbeeinblendung. Bei dem erworbenen AdWord handelt es sich um Gattungsbegriff. Bei dem erworbenen AdWord handelt es sich um fremdes Kennzeichen. Erwerb eines prominenten Ranking (erster od. vorderer Platz) auf Trefferliste für bestimmtes Suchwort. Erworbener Platz ist als Anzeige gekennzeichnet. Erworbener Platz ist nicht als Anzeige gekennzeichnet. Eingabe von Suchworten (keywords) im grundsätzlich verborgenen Header. Eingabe fremder Kennzeichen als Mata-Tag-Keywords. Eingabe Gattungsbegriffe als Mata-Tag-Keywords. Verborgende Verwendung von Keywords auf Website durch unsichtbare Schrift (z. B. weiße Schrift auf weißem Grund). Verknüpfung von Webseiten durch Hyperlinks (auch Deep Links). Werbender (Associate Partner) empfiehlt auf seiner Website Waren oder Dienstleistungen eines anderen Anbieters. Versand von Werbe-E-Mails. * Dr. Matthias Pierson ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der FH Braunschweig/Wolfenbüttel. Anmerkung der Redaktion: |