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Modellierung juristischer Verfahrensabläufe

Gericht:Grozdana Sijanski, Susanne Münch *
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 17/2006
Autor(en):Sijanski, Grozdana
Zitiervorschlag:Grozdana Sijanski, Susanne Münch *, JurPC Web-Dok. 17/2006, Abs. 1

Im Rahmen des Projekts eJustice, einem Forschungsprojekt aus dem 6. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union(1), hat sich ein interdisziplinäres Team aus Saarbrücken(2)mit der Repräsentation juristischer Verfahrenabläufe befasst. Aus der Betriebswirtschaftslehre stammende Modellierungstechniken wurden an juristische Anforderungen angepasst. Auf dieser Grundlage wurde der Prototyp "Lexecute" entwickelt.

Einleitung

Geschäftsprozessmodellierung im Unternehmensbereich

Anwendungsnutzen der Modellierung im juristischen Bereich

Anforderungen an die Modellierung im juristischen Bereich

Die Umsetzung durch Lexecute

Die Rolle der Informationstechnologie ist längst in das Bewusstsein von Entscheidungsträgern im Justizsektor gelangt. Durch den Einsatz von IT-Lösungen erhofft man sich auch hier eine Verbesserung und Beschleunigung der Arbeitsabläufe. In der Wirtschaft hat man jedoch die Erfahrung gemacht, dass ein Geschäftsprozess nicht schon dadurch verbessert wird, dass IT-Lösungen eingesetzt werden. So konnte insbesondere in der Verwaltungs- und Dienstleistungsbranche lange kein positiver Zusammenhang zwischen den IT-Ausgaben und der Produktivität festgestellt werden(3). Da IT-Lösungen am Markt entweder bereits vorhanden oder ohne größeren Aufwand zu beschaffen sind, liegt die Herausforderung eher darin herauszufinden, welche Potentiale und welche Auswirkungen ein IT-Einsatz auf die generelle Ablaufstruktur mit sich bringt(4). Hierfür bedarf es aber zunächst einer kritischen Betrachtung und Analyse der Abläufe einer Organisation(5). Die Prozesse, die z. B. bei der Erbringung von Dienstleistungen(6)ablaufen, können zu diesem Zweck als Modelle dargestellt werden. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und unter Berücksichtigung welcher Besonderheiten die Geschäftsprozessmodellierung, die sich im Unternehmensbereich bewährt hat, auch für den juristischen Bereich von Bedeutung sein kann.

In der Wirtschaftsinformatik wird unter einem (Geschäfts-)Prozess eine zusammengehörende, inhaltlich abgeschlossene und zeitlich-sachlogische Abfolge von Funktionen bzw. Unternehmungsverrichtungen verstanden, die eine Leistungserbringung zum Gegenstand hat(7).

Modelle stellen abstrakte Abbilder der Realität dar(8), wobei die Darstellung der Realwelt auf den interessierenden Teil beschränkt wird und die Modelle auf unterschiedlichen Abstraktionsebenen entworfen werden können(9). Die Unternehmensmodellierung zielt darauf ab, die Komplexität des "Systems" Unternehmung durch Abstraktion zu reduzieren(10). Für die Erstellung von Prozessmodellen stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, die ein planmäßiges und folgerichtiges Verfahren und Vorgehen bei der Modellierung vorgeben. Die Ausrichtung des Modells und die Art des Konstrukts werden jeweils von der Syntax und Semantik der eingesetzten Modellierungsmethode vorgegeben(11). Neben der Petrinetz-Methode(12)als objektorientiertem Modellierungsansatz ist hier besonders die sog. Ereignisgesteuerte Prozesskette (EPK) als Geschäftsprozessmodellierungsmethode hervorzuheben. Scheer beschreibt einen Geschäftsprozess als eine Abfolge von Ereignissen und Funktionen, wobei ein Ereignis stets der Auslöser für eine Funktion ist(13). Die EPK als graphisches Modell visualisiert wie in einem Unternehmen Ereignisse dazu führen, dass bestimmte Funktionen angestoßen werden, die dann ihrerseits wieder Ereignisse zur Folge haben können; einzelnen Funktionen können u. a. die jeweils ausführenden Organisationseinheiten (Aufgabenträger) und die zu bearbeitenden Daten zugeordnet werden(14).

Verbale Beschreibungen werden aufgrund ihrer fehlenden Eindeutigkeit, der schwer nachzuvollziehenden Vollständigkeit des dargestellten Sachverhalts und etwaiger Widersprüche nur als bedingt geeignet angesehen, Informationssysteme zu spezifizieren(15). Modellierungsmethoden bieten gerade hier die Möglichkeit einer semiformalen Beschreibung ablauforganisatorischer Problemstellungen, die eine Ausgangsbasis für weitere formale Umsetzungen in computergestützte Informationssysteme bietet(16). Für Entscheidungs- und Planungsprobleme bedient man sich in der Betriebswirtschaftslehre durchaus auch der exakteren und verifizierbaren "mathematischen Sprache". Dennoch wird in der Betriebswirtschaftslehre überwiegend die natürliche Sprache verwendet. Die Geschäftsprozessmodellierung wird hier als eine hilfreiche "Spracherweiterung" verstanden(17).

Sollen Modelle auch von Dritten eingeordnet und verstanden werden können, sind bei der Modellierung einige Grundsätze zu beachten, die als fundamentale Regeln den gesamten Prozess der Modellierung begleiten und unterstützen(18). Die Richtigkeit eines Modells ist etwa dann gegeben, wenn es syntaktisch (vollständig und konsistent) und semantisch (struktur- und verhaltenstreu) korrekt ist(19). Nach dem Gebot der Relevanz sollen nur diejenigen Ausschnitte der Realwelt abgebildet werden, die dem Zweck der Modellierung entsprechen, d. h. das Modell sollte nicht weniger aber auch nicht mehr Informationen als nötig enthalten. Es ist folglich danach zu fragen, welche Prozesse in welchem Umfang modellierungsrelevant sind bzw. welchen Detaillierungsgrad das Modell aufzuweisen hat(20). Zudem muss das Modell für seine Adressaten klar, aus sich heraus verständlich und anschaulich sein. Die Klarheit eines Modells wird u. a. durch die graphische Strukturierung und Anordnung der Informationsobjekte sowie v. a. durch den Modellumfang und den Komplexitätsgrad determiniert(21). Eine Zerlegung des Modells in Teilsichten(22)ist geeignet, einen leichteren Zugang zu den vielfältigen Informationen zu eröffnen, die im Modell vereint sind(23). Modelle, die in unterschiedlichen Sichten entwickelt wurden, wie z.B. Datenmodelle oder Organisationsmodelle, müssen integrierfähig sein und damit ein sichtenübergreifendes Meta-Modell ermöglichen(24). Schließlich muss ein Modell auch dem Grundsatz der Vergleichbarkeit(25)genügen. Dies ist dann gegeben, wenn bei der Erstellung des Modells Objekte konventionsgerecht benannt werden und dieselben Modellierungskonstrukte sowie äquivalente Detaillierungsgrade verwendet werden. Da mit unterschiedlichen Methoden erstellte Modelle kompatibel sein müssen, müssen auch die den Methoden zugrunde liegenden Metamodelle integriert sein(26). Je nachdem welches Ziel mit der Modellierung verfolgt wird, besitzen die einzelnen Modellierungsgrundsätze eine unterschiedliche Bedeutung. Die Grundsätze weisen untereinander zudem vielfältige wechselseitige Beziehungen auf.

In erster Linie sollen Modelle dem besseren Verständnis von Unternehmensstrukturen und -prozessen dienen(27). Die Modellierung von Geschäftprozessen im Unternehmensbereich bietet eine Vielzahl von Nutzungspotentialen. So kann bspw. zwischen dem Beschreibungs-, Analyse-, Simulations- und Implementierungszweck eines Modells unterschieden werden(28). Während der Implementierungszweck Fragen der Umsetzung von Geschäftsprozessen zum Gegenstand hat, hat der Beschreibungszweck eine Verbesserung der Transparenz und der Kommunikation in Bezug auf komplexe Prozesse zum Ziel. Der Analyse- und Simulationszweck(29)eines Modells zielt dagegen auf eine größtmögliche Optimierung des Geschäftsprozesses ab; basierend auf einer Analyse des Modells des aktuellen Prozesses und damit einhergehender Identifikation von Schwachstellen kann ein Soll-Modell des optimierten Geschäftsprozesses dargestellt werden.

Bei der Analyse der Nutzenpotentiale der Modellierung im juristischen Bereich sind die unterschiedlichen Zielsetzungen der Wirtschaft und der Justiz zu berücksichtigen. Aufgabe eines Unternehmens ist die Erzeugung und Verwertung von Sach- und Dienstleistungen durch die Kombination von Produktionsfaktoren(30). Die Erzielung größtmöglicher Gewinne unter Einsatz möglichst geringer Ressourcen ist hierbei die entscheidende Zielsetzung. Dagegen kann man die Zielsetzung des staatlichen Rechtswesens annähernd als die Herstellung von Rechtsfrieden unter größtmöglicher Wahrung der Rechte des Bürgers und der Interessen der Allgemeinheit beschreiben. Schon diese annähernde Beschreibung macht deutlich: Die Justiz muss einer Mehrheit von gleichrangigen Zielen gerecht werden. Obschon sich die Ziele von Wirtschaftsunternehmen einerseits und diejenigen des staatlichen Rechtswesens andererseits zweifelsohne unterscheiden, können Modellierungsmethoden auch für Juristen dennoch von großem Nutzen sein.

Untersucht man die Nutzenpotentiale, die mit der Modellierung juristischer Verfahrensabläufe einhergehen, treten vor allem zwei Aspekte in den Vordergrund: Die Möglichkeit einer Optimierung juristischer Prozesse sowie eine transparentere Darstellung juristischer Verfahrensabläufe durch deren Visualisierung.

Es liegt sowohl im Interesse der Allgemeinheit als auch im Interesse des Einzelnen, dass ein juristisches Verfahren zügig und unter geringst möglicher Nutzung von Ressourcen durchgeführt wird. Dennoch ist die Optimierung eines juristischen Verfahrensablaufs stets der Wahrung der Rechte unterzuordnen. Dieses Gebot schränkt die Nutzenpotentiale der Modellierung insbesondere dort ein, wo es um die Optimierung von Prozessabläufen durch Veränderungen in der Ablaufstruktur geht. Dies lässt sich anhand von zwei Beispielen veranschaulichen:

Im Zivilverfahren ist dem Beklagten Gelegenheit zur Klageerwiderung zu geben. Zweifelsohne ließe sich das Verfahren beschleunigen, wenn der Richter in eindeutigen Fällen von dem eingeräumten Recht auf Klageerwiderung absehen könnte. Dies würde jedoch den Grundsatz des fair trial verletzen. Eine Reorganisation der Ablaufstruktur wäre daher nur möglich, wenn gleichzeitig die Rechte des Einzelnen gewahrt bleiben. Dies schränkt die Möglichkeiten der Optimierung von juristischen Prozessen empfindlich ein. Die Optimierung der Ablauforganisation durch eine Änderung der organisatorischen Zuständigkeiten einzelner Aufgabenträger unterliegt ähnlichen Bedenken. So wäre es unter Effektivitätsgesichtspunkten sinnvoll, Geschäftsverteilungspläne flexibel zu gestalten, um eine möglichst gleichmäßige Arbeitsbelastung der Richter und eine möglichst effektive Ressourcen- Ausnutzung zu gewährleisten. Ein derartiges Vorgehen verstößt jedoch gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 EMRK). Dieses rechtsstaatliche Gebot geht einer effizienteren Ausgestaltung des Verfahrens vor. Ein derartiger Geschäftsverteilungsplan wäre mithin rechtswidrig(31).

Auf die Nachteile, die mit der Verwendung der natürlichen Sprache verbunden sind, trifft man insbesondere mit Blick auf den juristischen Bereich. Hier treten die fehlende Eindeutigkeit der Sprache sowie das Problem, einen Sachverhalt vollständig und nachvollziehbar darstellen zu können, besonders deutlich hervor. Diese Probleme werden bei grenzübergreifenden Prozessen durch die Verschiedenheit der Sprache, Rechtskultur- und Rechtssysteme potenziert. Im Hinblick auf juristische Verfahrensabläufe kann daher bereits die beschreibende Eigenschaft eines Modells von großem Nutzen sein.

Im zusammenwachsenden Europa gewinnen juristische Verfahren mit grenzüberschreitenden Aspekten zunehmend an Bedeutung. Die Europäische Integration stellt v. a. auch Juristen vor neue Aufgaben. Die Notwendigkeit, sich in fremden Rechts- und Verfahrensordnungen zurechtzufinden, zählt hierbei zu einer der größten Herausforderungen. Durch eine gut funktionierende grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Organen der Rechtspflege wird umgekehrt aber auch das Zusammenwachsen des europäischen Rechtsraumes gefördert. Eine Verbesserung der Transparenz der juristischen Verfahrensabläufe kann diese grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützen. So kann hier im Rahmen eines juristischen Verfahrens bereits durch eine klare Darstellung der organisatorischen Zuständigkeiten die Kommunikation zwischen Justizorganen verbessert und Missverständnissen vorgebeugt werden.

Daneben ist die Transparenz juristischer Verfahren eine der Grundvoraussetzungen, um das Vertrauen des Bürgers in das Rechtswesen zu stärken. Undurchsichtige Prozessabläufe vermitteln dem Bürger das Gefühl der Justiz ausgeliefert zu sein und schaffen Misstrauen. Eine klare, einfach zugängliche graphische Darstellung ist hier geeignet, selbst komplexe juristische Verfahren verständlich zu machen; dem Bürger jedenfalls eine Vorstellung hiervon zu vermitteln. Ein "Modellierungsprojekt" könnte z.B. die Beschreibung der zeitlich-sachlogischen Abfolge aller notwendigen Prüfungsschritte im Rahmen der Zulässigkeit einer Klage oder einer Verfassungsbeschwerde zum Gegenstand haben. Das hieraus resultierende Modell würde dabei nicht den Ablauf einer konkreten Klage oder Verfassungsbeschwerde beschreiben, sondern vielmehr von individuellen Gegebenheiten abstrahierend den generellen Ablauf darstellen.

Die Realitätsnähe eines Modells hängt entscheidend von der Auswahl und Qualität der Quellen für die Modellierung ab. Die Modellierung von Verfahrensabläufen beschäftigt sich nicht mit der Entscheidungsfindung im materiellen Sinne, sondern mit der zeitlogischen Verknüpfung der einzelnen Arbeitsschritte. Gesetze und Verordnungen enthalten das strukturelle Grundgerüst für die Prozesse innerhalb einer Justizbehörde. Alle zulässigen Anfangs- und Endpunkte eines Verfahrensablaufs werden durch den Gesetzestext festgelegt. Außerdem regeln Gesetze und Verordnungen immer die Struktur der Bearbeitung des Vorgangs in den einzelnen Verfahrensabschnitten. Diese Regelungen erfassen den Verfahrensablauf jedoch nicht detailliert. Die Regelung durch Gesetze und Verordnungen muss den Gerichten in ihrer Organisation notwendigerweise Freiräume belassen, die diese selbst durch interne Verfügungen und Anweisungen ausfüllen. Dies allein ermöglicht eine flexible Anpassung der Organisationsstruktur an das jeweilige Umfeld.

Die innere Organisationsstruktur der jeweiligen Justizbehörde ist für den Prozess und seine Akteure von großer Bedeutung. Um eine Verbesserung der Kooperation zwischen Behörden über Modelle zu erreichen, ist es unabdingbar den internen Geschäftsverteilungsplan in die Modellierung mit einzubeziehen. Dabei ist es denkbar, zwischen den einzelnen Behörden eine weitgehend personalisierte Darstellung zu schaffen. Die Kenntnis des jeweiligen Ansprechpartners für verschiedene Abschnitte eines komplexen Verfahrens ermöglicht bereits einen schnelleren und effizienteren Verfahrensablauf. Insbesondere könnten auftretende Fehler schneller und ohne unnötige Verzögerungen behoben werden.

Die Darstellung von organisatorischen Aspekten, welche sich nicht im Text einer Verordnung oder eines Gesetzes wiederfinden, ist auch für die Verbesserung der Transparenz juristischer Verfahren wesentlich. Die Verfügbarkeit von Vordrucken und Merkblättern ist nur teilweise durch Außenrecht geregelt. Durch die Einbindung dieser Informationen in das Modell des Prozesses kann zweierlei erreicht werden: Die Bedeutung des Formulars für den einzelnen Verfahrensabschnitt lässt sich über ein Modell vermitteln und die Information kann spezifiziert für jeden einzelnen Verfahrensabschnitt angeboten werden.

Die Modellierung kann aus den dargestellten Gründen nicht alleine textbezogen erfolgen. Interviews mit den Akteuren des jeweiligen Prozesses sind daher unabdingbar und als ergänzende Quellen zum Gesetzestext heranzuziehen. Diese Interviews müssen insbesondere Fragen zur internen Verteilung der Zuständigkeiten und den zeitlichen Ablauf der einzelnen Verfahrensabschnitte zum Gegenstand haben.

Die Verbindung eines Modells mit den relevanten Kontextinformationen ist geeignet, die Modellierung für den juristischen Bereich nutzbar zu machen(32). Durch die Verbindung des Modells mit den gesetzlichen Grundlagen kann das Modell in rechtlicher Hinsicht überprüft und laufend aktualisiert werden. Außerdem können die für den Nutzer wesentlichen Informationen wie Kosten, Formulare und Fristen in das Modell integriert werden und zwar in jenem Verfahrensabschnitt, in dem sie auch relevant sind. Im einzelnen wurden durch Interviews mit Experten folgende Kontextinformationen als für juristische Arbeitsabläufe wesentlich identifiziert:

Name

Description

Legal Basis

Deadlines

Costs

Documents

First Actor

Object Path

Triggering Process Path

Ein Modell, das einen juristischen Verfahrensablauf detailliert abbildet, ist notwendigerweise sehr komplex. Die in dem Metamodell enthaltenen vielfältigen Informationen sind aufgrund der Komplexität für den Nutzer aber nicht ohne weiteres zugänglich. Die Klarheit und Verständlichkeit des Modells kann hier durch den Einsatz von Hierarchien und Modulen verbessert werden.

Bei Hierarchien wird der Grad der Detaillierung einer Funktion durch den Einsatz von verschiedenen Abstraktionsebenen differenziert. Der Nutzer sieht zunächst daher nur die übergeordneten Funktionen. Diese Funktionen werden auf der nachgeordneten Abstraktionsebene verfeinert dargestellt. Die Wahl der Anzahl der Abstraktionsebenen ist hierbei grundsätzlich beliebig und im Hinblick auf die Anforderungen des jeweiligen Prozesses zu bestimmen(33). Allerdings sollte eine Anzahl von zehn Abstraktionsebenen aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht überschritten werden. Die hierarchische Darstellung als Ordnungsprinzip komplexer Prozesse ist in der juristischen Methodik anerkannt. Bereits gebildete Oberbegriffe juristischer Hierarchien können daher bei der Modellierung herangezogen werden (z.B. Zulässigkeit und einzelne Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage).

Eine andere Möglichkeit die Klarheit des Modells und die Effizienz der Modellierung zu verbessern ist die Verwendung von Modulen(34). Module sind in sich geschlossene Einheiten eines Prozesses, die in gleicher Form in zahlreichen juristischen Arbeitsabläufen vorkommen. Sie sind also wiederverwendbar. Die gesetzliche Regelung von juristischen Verfahren enthält bereits selbst Module, wie zum Beispiel die Zustellung, die Vereidigung oder die Zeugenvernehmung. Diese können bei der Modellierung übernommen werden. Neben den gesetzlich vorgegebenen Modulen gibt es modulartige Arbeitsschritte, die in zahlreichen Prozessen vorkommen. Hierzu gehört zum Beispiel das Senden eines Dokuments. Die einmal definierten Module können an allen Stellen des Prozesses, in denen der entsprechende Verfahrensablauf oder Arbeitsschritt vorkommt, wieder eingesetzt werden.

Bei der Darstellung grenzüberschreitender Verfahrensabläufe taucht das Problem der Sprache unweigerlich auf. Obwohl Modellierungsmethoden, wie zum Beispiel die EPK, auf einer graphischen Darstellung des Prozesses basieren, spielt die natürliche Sprache eine zentrale Rolle. Um einen Einsatz der Modellierung im transnationalen Bereich zu ermöglichen, muss die Sprachbarriere überwunden werden. Eine Übersetzung des Modells, welche auch die juristischen Fachbegriffe erfasst, sollte als Lösungsansatz verworfen werden. Im juristischen Bereich existiert häufig keine treffende Übersetzung der jeweiligen Fachtermini, wenn das entsprechende Rechtsinstitut in einem anderen Rechtskreis nicht bekannt ist. Daher sollten die juristischen Fachbegriffe jeweils in der Sprache des Ursprungslandes des Verfahrens belassen werden. Über ein multilinguales Glossar kann dem Nutzer eine approximative Übersetzung angeboten werden.

Auf der Grundlage des entwickelten Konzept wurde Lexecute entwickelt. Dieser Prototyp ist unter http: //rechtsinformatik.jura.uni-sb.de/ejustice/lexecute/ abrufbar und funktioniert mit jedem gängigen Browser. Bei Lexecute handelt es sich um ein Werkzeug, welches das Zurechtfinden in einem juristischen Verfahren unterstützt, indem es notwendige juristische und ablauforganisatorische Informationen an die Hand gibt. Hierzu wurde am Beispiel des deutschen Mahnverfahrens mit Methoden der Geschäftsprozessmodellierung eine neue Art der Darstellung juristischer Verfahrensabläufe erarbeitet. Im Kern handelt es sich um ein mit vielfältigen Informationen angereichertes Modell, in dem u. a. relevante Gesetzestexte im Originalwortlaut aufgerufen und beispielhafte Formulare aufgezeigt werden. Interaktive Komponenten ermöglichen eine einfache Navigation in dem Verfahrensmodell, so dass Lexecute auch dem Gebot der Nutzerfreundlichkeit gerecht wird.

Die Benutzeroberfläche besteht aus drei Fenstern: dem Navigationsbaum, der sog. "Info-Box" und dem Prozessmodell. Der explorer-ähnliche Navigationsbaum ermöglicht einen einfachen Zugriff auf alle Abstraktionsebenen des Modells. Die Navigation ist im übrigen auch über das Modell selbst möglich. Das Prozessmodell stellt das gewählte juristische Verfahren in Form einer Ereignisgesteuerten Prozesskette (EPK) dar und weist verschiedene Abstraktionsebenen auf. Der Betrachter kann durch einen Doppel-Klick die jeweils verfeinerten Funktionen aufrufen. Organisationseinheiten erweitern das Modell um die jeweiligen Aufgabenträger. Weiterhin zeigt das Modell auch die relevanten Datenquellen. Die Info-Box enthält die für die juristische Domäne spezifizierten Attribute(35)und ermöglicht u. a. das Aufrufen der maßgeblichen gesetzlichen Regelungen und notwendigen Formulare.

Die gewählte Art der Darstellung wird den Anforderungen an Transparenz und Klarheit gerecht und veranschaulicht, dass auch ein komplexer Prozess - je nach Bedarf - sehr detailliert, aber dennoch verständlich dargestellt werden kann.


* Die Autorinnen sind Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann an der Universität des Saarlandes.