Home › JurPC Web-Dok. 144/2005 Mitführen eines Geräts zur Überwindung elektronischer Wegfahrsperren
UWG §§ 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 i.V.m. StGB §§ 25 Abs. 2, 74 Anmerkung der
Redaktion: "Die sog. Wegfahrsperre eines Fahrzeuges wie bspw. beim noch nicht lange auf dem Markt befindlichen Modell BMW X5 ist eine Einheit, in der durch implementierte Software verschiedene Rechnervorgänge gesteuert werden. Zur 'Überwindung' der Wegfahrsperre wird die Rechneranlage mit unrichtigen Daten 'gefüttert'. Hierdurch wird - eine Entwendung erfüllt weitere Straftatbestände - auch der Tatbestand des § 263a Abs. 1 StGB verwirklicht, da schon die Nutzung eines Kraftfahrzeuges eine vermögenswerte Leistung ist (vgl. Strafgedanke des § 248b StGB). Das Mitsichführen des Manipulationsgeräts und der Transponder unterfällt sonach auch § 263a Abs. 3 StGB, da das Manipulationsgerät entsprechende 'Knacksoftware' enthält, die fest verdrahtet ist." Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils in Klammern angegeben. |