I n h a l t s ü b e r s i c h t
Einführung
Vorgehensweise
Juristische Veröffentlichungen in HTML und XML (Teil 1)
Der Standard: HTML und dynamische Erzeugung
Vor- und Nachteile der reinen HTML-Veröffentlichung
Die Alternative: Datenhaltung und Veröffentlichung in XML
Verbindung von Inhalt und Layout
Transformation und maschinelle Verarbeitung
Schematisierung
XML in der juristischen Praxis
Bedeutung von Metadaten in HTML und XML
Über XML zum Semantic Web
Zusammenfassung
Während viele deutsche Juristen dem praktischen Einsatz des World Wide Web
(WWW) in der täglichen Arbeit noch mit Zurückhaltung begegnen, schreitet
die technische Entwicklung im Online-Bereich bereits weiter voran. Der
"Erfinder" des WWW, Tim Berners-Lee[1], sieht die Zukunft des Datennetzes
schon seit einigen Jahren[2] in einer Erweiterung, die er als semantisches
Web bzw. (im Folgenden so genannt:) Semantic Web bezeichnet.
Wer als interessierter Laie die ersten Texte über das Semantic Web liest,
wird von seinen Möglichkeiten spontan beeindruckt sein: Es verspricht im
Ergebnis neben erfolgreicheren Online-Recherchen die Automatisierung
zahlreicher Informations- und Kommunikationsprozesse. Intelligente Agenten-
Software soll uns helfen, uns im Informationsdschungel des WWW
zurechtzufinden. Doch der Weg hin zu diesen futuristisch anmutenden
Szenarien ist leider (noch) weit. Das Semantic Web befindet sich erst im
Anfangsstadium, praktisch einsetzbare Ergebnisse und Produkte sind noch rar
gesät - und eine Garantie für einen Boom der neuen Technologien gibt es
auch nicht.
Warum sollten sich nun gerade wir Juristen mit einer Idee beschäftigen,
deren Umsetzung nicht nur schwierig, sondern deren zukünftiger Erfolg zudem
ungewiss ist?
Die Antwort lässt sich kurz zusammenfassen: Weil der Weg zum Semantic Web
zugleich das Ziel ist. Wer als Jurist das WWW aktiv zur
Informationsverarbeitung einsetzt, macht sich um die Speicherung und
Strukturierung seiner Daten in der Regel eher wenige Gedanken. Die
Datenstandards, die die Grundlagen des Semantic Web bilden, dienen vor
allem der flexiblen und sinnvollen Datenhaltung und -strukturierung.
Juristen können durch das Verständnis und die Umsetzung dieser Standards
Schritt für Schritt ihre Informationsverarbeitung verbessern und
schließlich selbst quasi ein Teil des Semantic Web werden. Sie werden sich
dann nicht nur besser im Web zurechtfinden, sondern im Semantic Web auch
besser zum Recht finden. Dieser Artikel zeigt, welche Denk- und
Entwicklungsschritte hierzu notwendig sind, welche Anwendungsmöglichkeiten
das Semantic Web insgesamt und gerade für Juristen bietet, und wie
jedermann einen Beitrag zum Erfolg der neuen Technologie leisten kann.
"Schritt für Schritt" soll das Semantic Web im juristischen Einsatz hier
also erschlossen werden. Doch welche Schritte muss der Jurist auf diesem
Weg gehen?
Das elektronische Publizieren juristischer Dokumente, wie z.B. Normenwerke,
Gerichtsentscheidungen und Literatur, wird seit der Etablierung des WWW
durch die Darstellung der Dokumente im HTML[3]-Format geprägt. Die
Speicherung größerer Datenmengen erfolgt zumeist in Datenbanken, aus deren
Inhalten die vom Web-Browser darstellbaren HTML-Dateien automatisch erzeugt
werden. Dieses Verfahren hat sich in der Praxis vorerst durchgesetzt, weil
es einfaches und kostengünstiges Publizieren ermöglicht. Doch bietet es
gleichzeitig entscheidende Nachteile: Zwar können die HTML-Dateien von
Menschen abgerufen, gelesen und verstanden werden, für die automatisierte
Verarbeitung sind sie jedoch regelmäßig nicht ausgelegt. Gerade diese
Verarbeitung der Informationen des WWW durch Maschinen[4] wird in der
Zukunft eine entscheidende Rolle spielen, da die exponentiell steigende
Datenfülle des WWW ohne "intelligente" maschinelle Unterstützung von uns
Menschen bereits jetzt kaum mehr zu bewältigen ist. Der Aspekt des "Web der
Maschinen" bildet daher auch den Kern der Idee Berners-Lees vom Semantic
Web.[5]
Ein erster Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung dieser Idee, wenn auch
nicht die unbedingte Voraussetzung hierzu, ist die Umstellung der
Datenhaltung und -speicherung auf das XML[6]-Format; wichtig ist zumindest
die Berücksichtigung und das Verständnis dieses Dokumenten- bzw.
Datenstandards. Neben erheblichen Vorteilen in der automatisierten
Weiterverarbeitung von XML-Daten vereinfachen diese durch die konsequente
Trennung von Inhalt und Darstellung insbesondere das Hinzufügen (sog.
Annotation) von Metadaten. Metadaten, also Daten, die (andere) Daten
beschreiben, sind letzten Endes erforderlich, um aus Informationen Schlüsse
über ihren Bedeutungsgehalt ziehen zu können (um das Web also "semantisch"
zu machen). Der erste Teil dieses Artikels beschreibt, welche Vorteile XML
gegenüber HTML bietet, weshalb jedoch die hohen Ansprüche des Semantic Web
an Metadaten von "reinem" XML nicht erfüllt werden können.
Das WWW in seiner gegenwärtigen Form ist im Prinzip nichts anderes als
eine bloße (wenn auch beeindruckend große) Sammlung mittels Hyperlinks
verknüpfter HTML-Dokumente. Hieran ändert auch XML zunächst nichts. Das
Ziel des Semantic Web besteht im Prinzip darin, aus dieser Dokumentsammlung
eine globale, dezentrale und hoch strukturierte Datenbank zu machen. Zur
Umsetzung dieser Vorstellung wurden die Metadaten-Sprache RDF[7] sowie
Ontologie-Sprachen wie OWL[8] entwickelt, die zum Teil auf XML basieren.
Teil 2 der Artikelreihe zeigt die Grundprinzipien dieser Sprachen sowie die
Unterschiede zu den in Teil 1 vorgestellten "einfachen" XML-Dokumenten.
Die Veröffentlichung von Informationen mittels der Semantic-Web-Standards
wie RDF und OWL führt letztlich dazu, dass im Web gespeicherte Daten
sinnvoll maschinell weiter verarbeitet werden können. So wird die oben
angesprochene "intelligente" maschinelle Unterstützung durch Maschinen
möglich: Suchmaschinen sind bei der Indizierung von Daten nicht mehr wie
bisher auf den reinen Dokumententext angewiesen, sondern können zusätzlich
den Bedeutungsgehalt dieser Texte verarbeiten. So können mittels RDF und
OWL annotierte Dokumente zum einen leichter durchsucht werden. Zum anderen
können Programme, sog. Folgerungs- bzw. Inferenzmaschinen (inference
engines) aus vorhandenen Daten mittels logischer Folgerungen neue Daten
erzeugen. Diese Möglichkeiten, und welche Chancen sich aus ihnen für den
juristischen Einsatz bieten, werden im dritten Teil behandelt.
Die Aufsatzreihe versteht sich als theoretische Einführung mit
praktischen Beispielen. Sie soll dazu motivieren, eigene Experimente mit
juristischen Online-Daten und -Metadaten vorzunehmen. Wer hierzu nach der
Lektüre tatsächlich motiviert ist, wird ein Bedürfnis nach weiteren
Informationen sowie nach Entwickler- und Anwender-Tools für das Semantic
Web haben. Zu diesem Zweck hat der Autor eine begleitende Seite im Jurawiki
eingerichtet: http://jurawiki.de/SemanticWeb.
Hier wird die folgende Arbeit
durch praktische Hinweise zum gegenwärtigen Stand der Forschung und zur
Online-Literatur, Links zu Entwicklungswerkzeugen und ersten realisierten
Anwendungen ergänzt. Auf dieser Seite können nach dem Wiki-Prinzip auch
eigene Anmerkungen zugefügt und Fragen gestellt werden. Sie wird zudem
laufend aktualisiert.
C. Juristische Veröffentlichungen in HTML und XML (Teil 1)
Das Semantic Web ist keine "abgehobene" Technologie, sondern bloß eine
Reihe technischer Standards, die schon für sich betrachtet und im
vergleichsweise kleinen Rahmen die Verarbeitung von Online-Informationen
auch für Juristen erleichtern können. Um dies zu verdeutlichen, wird der
Weg zum Semantic Web im Folgenden zunächst anhand eines konkreten
Anwendungsbeispiels beschritten: der Anwaltshomepage.
Viele Rechtsanwälte sind bereits heute mit einer Kanzlei-Homepage im WWW
vertreten. Besonders erfreulich ist die zunehmende Zahl solcher Anwälte,
die sich hier nicht auf eine elektronische Kanzleibroschüre beschränken,
sondern ihre Homepage zusätzlich durch juristische Fachinformationen
aufwerten.[9] Hierdurch zeigen sie ihren Kollegen und (potenziellen)
Mandanten, dass sie nicht nur in fachlicher, sondern auch in technischer
Hinsicht auf dem Laufenden und außerdem dazu bereit sind, ihr eigenes
Wissen auch an Andere weiterzugeben.
Als Beispiel dient uns (der fiktive) Rechtsanwalt Michael Meier aus
Berlin. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und nutzt seine anwaltliche
Homepage (die er selbstredend unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen
Beschränkungen erstellt hat[10]), um in einer gesonderten Rubrik über die
aktuelle Rechtsprechung auf diesem Rechtsgebiet zu informieren.
1. Der Standard: HTML und dynamische Erzeugung
Meiers Hauptziel besteht also zunächst darin, dass die Nutzer über seine
Homepage mit ihrem Web-Browser die entsprechenden Entscheidungstexte
abrufen können. Hierzu müssen die angebotenen Dokumente in einem
Dateiformat auf einem Web-Server zum Abruf bereitgehalten werden, in dem
sie ein Web-Browser erkennen und im gewünschten Layout darstellen kann.
Dieses Dateiformat heißt HTML (Abk. für HyperText Markup Language). Das
folgende Beispiel zeigt beispielhaft, wie ein aktuelles Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Annahme von Strafverteidigerhonorar als
Geldwäsche i.S.v. § 261 StGB[11] in einer HTML-Datei codiert sein könnte:
<!DOCTYPE HTML PUBLIC "-//W3C//DTD HTML 4.0 Transitional//EN">
<html>
<head>
<title>RA Meier informiert: Urteil des BVerfG v. 30.03.2004 - 2 BvR
1520/01 - 2 BvR 1521/01 - Annahme von Strafverteidigerhonorar als
Geldwäsche</title>
</head>
<!--
KOMMENTAR (erscheint nicht im Browser):
Ab hier beginnt der eigentliche Inhalt des Dokuments. Das Urteil wurde an
den mit "..." gekennzeichneten Stellen gekürzt, um Platz zu sparen. Es soll
nur die Struktur des Dokuments deutlich werden.
-->
<body>
<b>L e i t s ä t z e</b><br>
zum Urteil des Zweiten Senats vom 30. März 2004<br>
- 2 BvR 1520/01 -<br>
- 2 BvR 1521/01 -<br>
<ol>
<li>
<a href="http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__261.html">§ 261
Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuchs</a> ist mit dem Grundgesetz
vereinbar, soweit Strafverteidiger nur dann mit Strafe bedroht werden, wenn
sie im Zeitpunkt der Annahme ihres Honorars sichere Kenntnis von dessen
Herkunft hatten.
<li>
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind bei der Anwendung des § 261
Absatz 2 Nummer 1 StGB verpflichtet, auf die besondere Stellung des
Strafverteidigers schon ab dem Ermittlungsverfahren angemessen Rücksicht zu
nehmen.
</ol>
<p>
<b>Im Namen des Volkes</b><br>
In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden ... gegen
<ol>
<li>
das <a href="http://www.lg-frankfurt-
main.de/entscheidungen/2003_01_15_5-4_KLs_74-92.html">Urteil des
Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. Januar 2003</a> - 5/4 KLs 74/92 Js
33628.7/96 (St 1/01) -,
<li>
das <a href="http://www.bgh.de/entscheidungen/2001_07_04_2_StR_513-
00.html">Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 2001</a> - 2 StR 513/00
-,
<li>
das <a href="http://www.lg-frankfurt-
main.de/entscheidungen/2000_05_04_5-17_KLs_92.html">Urteil des Landgerichts
Frankfurt am Main vom 4. Mai 2000</a> - 5/17 KLs 92 Js 33628.7/96 -
</ol>
hat das Bundesverfassungsgericht ...
<!--
KOMMENTAR: Die Online-Adressen, mit denen die o.g. Urteile über den Tag
<a href="..."> ... </a> verknüpft sind, sind fiktiv. Sie dienen nur der
Veranschaulichung, wie ein online veröffentlichter Urteilstext durch
Verlinkung der zitierten Entscheidungen aufgewertet werden kann.
-->
<p>
<b>Gründe:</b>
<p>
Die Beschwerdeführer sind Rechtsanwälte. Sie wenden sich gegen ihre
strafgerichtliche Verurteilung wegen Geldwäsche durch Annahme eines
Strafverteidigerhonorars und wegen Begünstigung in Tateinheit mit
Geldwäsche im Zusammenhang mit der Entgegennahme freigegebener
Sicherheitsleistungen.
<p>
...
<b>I.</b><br>
...
<b>II.</b><br>
...
</body>
</html>
Link auf die obige HTML-Datei
Da der Entwurf einer solchen Datei mit Hilfe eines einfachen Texteditors
zwar theoretisch möglich, jedoch reichlich unkomfortabel ist, greifen HTML-
Autoren in der Regel auf spezielle HTML-Entwicklungswerkzeuge (wie z.B.
Macromedia Dreamweaver, Microsoft Frontpage[12]) zurück. Sie ermöglichen
den Entwurf von Web-Inhalten ähnlich wie in einer Textverarbeitung oder -
bei anspruchsvolleren Layouts - wie in einem Zeichenprogramm. Je
anspruchsvoller das Layout, desto größer ist jedoch auch die Gefahr, dass
der eigentliche Dokumenteninhalt in einer zu komplexen HTML-Struktur
"untergeht". Schwerer wiegt jedoch, dass jede einzelne HTML-Seite
unabhängig von der Art des Editors einzeln gespeichert und bei
grundlegenden Änderungen am Layout separat nachbearbeitet werden muss.
Je mehr Urteile der Anwalt auf seiner Website anbietet - und jeder Jurist
weiß schließlich, dass es nie nur wenige wichtige Urteile gibt - desto
größer wird sein Bedürfnis, nicht für jedes Urteil eine neue HTML-Seite
anlegen, ggf. mit anderen Urteilen "verlinken" und abspeichern zu müssen.
Um insoweit die wichtigsten Arbeitsabläufe zu automatisieren, bietet sich
der Einsatz eines Content-Management-Systems (CMS) an. Dieses funktioniert,
grob gesagt, nach folgendem Prinzip: Die Inhalte einer Webseite, also z.B.
die Urteilstexte des RA Meier, sind nicht in einzelnen HTML-Dateien
gespeichert, sondern als reine Texte oder HTML-Fragmente in einer
relationalen Datenbank[13]. Für das Layout der einzelnen Seiten (das ja
i.d.R. für jedes Einzeldokument gleich ist) wird eine Vorlage, ein sog.
Template, angelegt. Das kann je nach CMS auch unterstützt durch eine
graphische Oberfläche, also relativ komfortabel, geschehen. Zudem verwaltet
das CMS die Benutzerführung, also die Menüs auf den Webseiten, die
Verlinkung der einzelnen Seiten etc. Aus diesen Informationen stellt das
CMS schließlich automatisch die gesammelten HTML-Seiten der anwaltlichen
Web-Präsenz zusammen.
2. Vor- und Nachteile der reinen HTML-Veröffentlichung
Wer Daten im WWW veröffentlichen möchte, hat in den meisten Fällen wenig
Anlass, darüber nachzudenken, was mit seinen Daten (z.B. den Urteilstexten
des RA Meier) über das primäre Ziel der Online-Veröffentlichung hinaus
geschehen könnte oder sollte. HTML ist der direkte, einfachste und daher
auch zunächst der einleuchtendste Weg, dieses Ziel zu erreichen. Man
codiert die Daten unmittelbar so, wie sie im Web-Browser des Nutzers
dargestellt werden sollen.
Betrachtet man HTML dagegen nicht bloß unter dem Primärziel der Web-Veröffentlichung, fallen schnell Nachteile des Dateiformats ins Auge. Das
Format ist nämlich nur auf die (optische) Darstellung von Dokumenten in Web-
Browsern ausgelegt, nicht jedoch für andere Zwecke. Es ist also unflexibel,
da der Inhalt eines Dokument immer an die begrenzte Zahl HTML-Tags gebunden
ist, diese nur das Layout beschreiben und sich Inhalt und Layout daher
nicht trennen lassen. Eine gewisse Trennung wird zwar dadurch möglich (und
auch häufig praktiziert), dass man Angaben zum Layout einzelner HTML-Tags
in einem sog. Cascaded Stylesheet (CSS) zusammenfasst. Mit CSS lassen sich
entweder Tags im Allgemeinen mit Layouts verbinden (z.B. dass der Inhalt
zwischen den <body>-Tags immer in einer bestimmten Schriftart gedruckt
wird), oder bestimmte Tags lassen sich durch unterschiedliche
Klassenangaben verschieden darstellen (z.B. kann eine Liste <ol
class="Leitsaetze"> anders dargestellt werden als eine Liste <ol
class="Beschwerdegegenstaende">) Jedoch sind auch CSS-Beschreibungen in
HTML immer an HTML-Tags und damit ihrerseits an Layout-Angaben gebunden.
Ein weiterer Nachteil, der sich aus der fehlenden Flexibilität von HTML
ergibt, ist eine geringe Zukunftssicherheit der Daten - was passiert mit
den Daten, wenn HTML eines Tages durch andere Web-Standards abgelöst werden
sollte? In diesem Fall müssten die vorhandenen HTML-Daten in die
Folgeformate umgewandelt werden - ein technisch aufwändiges Unterfangen.
Möchte ein Anwalt seine Urteilstexte also nicht nur zur HTML-Darstellung
verwenden, sondern auch zu anderen Zwecken, bietet sich die Speicherung in
einem anderen, flexibleren Dateiformat an.
3. Die Alternative: Datenhaltung und Veröffentlichung in XML
Ein solches Dateiformat ist XML. Es wird seit 1997 vom W3 Consortium[14]entwickelt und seitdem in Wissenschaft und in der Praxis immer stärker
unterstützt. XML steht für eXtensible Markup Language und ist also, wie
HTML auch, eine sog. Markup-Sprache. Das heißt, Informationen werden anhand
bestimmter Markierungen, sog. Tags, markiert und somit auch strukturiert.
Eine XML-Datei ist daher auch prinzipiell ähnlich strukturiert wie eine
HTML-Datei gleichen Inhalts. Als Beispiel dient die Gerichtsentscheidung
aus dem oberen Beispiel als (leicht vereinfachte) XML-Datei:
<xml version="1.0"?>
<entscheidung typ="Verfassungsbeschwerde">
<leitsaetze>
<leitsatz>
<verknuepfung_gesetz
adresse="http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__261.html">§ 261
Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuchs</verknuepfung_gesetz> ist mit dem
Grundgesetz vereinbar, soweit Strafverteidiger nur dann mit Strafe bedroht
werden, wenn sie im Zeitpunkt der Annahme ihres Honorars sichere Kenntnis
von dessen Herkunft hatten.
</leitsatz>
<leitsatz>
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sind bei der Anwendung des § 261
Absatz 2 Nummer 1 StGB verpflichtet, auf die besondere Stellung des
Strafverteidigers schon ab dem Ermittlungsverfahren angemessen Rücksicht zu
nehmen.
</leitsaetze>
<tenor>
<einleitung>Im Namen des Volkes</einleitung>
In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden ... gegen
<beschwerdegegenstand>
<urteil>
das <verknuepfung_urteil adresse="http://www.lg-frankfurt-
main.de/entscheidungen/2003_01_15_5-4_KLs_74-92.html">Urteil des
Landgerichts Frankfurt am Main vom 15. Januar 2003</verknuepfung_urteil> -
5/4 KLs 74/92 Js 33628.7/96 (St 1/01) -,
</urteil>
<urteil>
das <verknuepfung_urteil
adresse="http://www.bgh.de/entscheidungen/2001_07_04_2_StR_513-
00.html">Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli
2001</verknuepfung_urteil> - 2 StR 513/00 -,
</urteil>
<urteil>
das <verknuepfung_urteil adresse="http://www.lg-frankfurt-
main.de/entscheidungen/2000_05_04_5-17_KLs_92.html">Urteil des Landgerichts
Frankfurt am Main vom 4. Mai 2000</verknuepfung_urteil> - 5/17 KLs 92 Js
33628.7/96 -
</urteil>
</beschwerdegegenstand>
hat das Bundesverfassungsgericht ...
<\tenor>
<gruende>
<grund>
Die Beschwerdeführer sind Rechtsanwälte. Sie wenden sich gegen ihre
strafgerichtliche Verurteilung wegen Geldwäsche durch Annahme eines
Strafverteidigerhonorars und wegen Begünstigung in Tateinheit mit
Geldwäsche im Zusammenhang mit der Entgegennahme freigegebener
Sicherheitsleistungen.
</grund>
<grund>
...
</grund>
</gruende>
</entscheidung>
Link auf die obige XML-Datei"
Beim ersten Hinsehen fällt auf, dass der Hauptunterschied zwischen XML
und HTML darin liegt, dass man die Tags (wie z.B. <leitsatz>...</leitsatz>)
in XML selbst definieren kann. XML wird deshalb auch als Metasprache
bezeichnet, also als eine Sprache, aus der man andere Sprachen zur
Dokumentbeschreibung "bauen" kann. Auf Grund dieser Flexibilität kann man
in XML-Dokumenten zum Ausdruck bringen, was der jeweilige Teil des
Dokuments ist, welchen Inhalt er also hat, nicht bloß, wie er aussehen
soll. Je nachdem, wie man seine XML-Dateien entwirft, müssen diese also
keine Angaben über das Erscheinungsbild (Layout), sondern bloß
Strukturangaben über den Inhalt eines Dokuments enthalten. Wenn man eine
XML-Datei in einem modernen Web-Browser aufrufen möchte (z.B. über den
obigen Link), erscheinen diese daher auch ohne jedes Layout, sondern als
reiner Text. Im Microsoft Internet Explorer erscheinen sie inklusive der
Tags; die von einem Tag-Paar umschlossenen Blöcke lassen sich wie in einem
Verzeichnisbaum ein- und ausklappen.[15]
1. Verbindung von Inhalt und Layout
Damit ist Rechtsanwalt Meier, der die Urteile auf seiner Homepage zukünftig
lieber in XML als in HTML entwerfen[16] und speichern möchte, jedoch wenig
geholfen. Sein Hauptziel besteht schließlich weiterhin darin, die in XML
strukturierten Inhalte in einem ansehnlichen Layout darzustellen, z.B. für
die Darstellung im Web-Browser.
Hierzu gibt es zunächst eine relativ einfache Möglichkeit: Wie HTML-
lassen sich auch XML-Dateien wie oben beschrieben mit einem sog. Cascaded
Style Sheet (CSS) verknüpfen. Mit CSS lassen sich schließlich nicht nur
HTML-Tags, sondern auch die frei definierten XML-Tags mit Layout-Angaben
verbinden. Die Inhalte der einzelnen Tags werden dann im Browser[17] so
dargestellt, wie sie im Stylesheet beschrieben werden.
2. Transformation und maschinelle Verarbeitung
Es gibt jedoch noch eine weitere Möglichkeit, eine XML-Datei in ein
gewünschtes Layout zu bringen: indem man sie in eine HTML-Datei umwandelt.
Dieses Verfahren der Transformation ist mit XML möglich, da sich XML-
Dateien besonders gut für die maschinelle Verarbeitung eignen.
Warum ist das so? Weil Maschinen (Programme) möglichst klare und
eindeutige Regeln brauchen, wie sie mit Daten umzugehen haben. XML hat
klare und eindeutige Syntaxregeln, die strenger sind als in HTML. So kann
ein Web-Browser eine HTML-Datei zumeist auch dann korrekt anzeigen, wenn
z.B. bestimmte Tag-Klammern nicht geschlossen (durch die entsprechende </>-
Abschlussklammer) oder bei Attributen Anführungsstriche nicht gesetzt
wurden[18]. Eine XML-Datei, die solche Fehler enthält, ist dagegen weder im
Web-Browser abrufbar, noch kann sie von einem Programm, dass sie
automatisiert verarbeitet (ein sog. Parser), eingelesen werden. Eine XML-
Datei muss also syntaktisch fehlerfrei sein, man nennt das auch wohlgeformt
(engl.: well-formed).
Wenn XML-Dateien jedoch wohlgeformt sind, fällt es einem Parser leichter,
die Dateiinhalte zu verarbeiten. Diese Möglichkeiten der flexiblen
Verarbeitung bestehen zum einen eben in der Transformation einer XML-Datei
in andere Dateiformate, wie z.B. HTML, XHTML (das ist im Prinzip HTML, das
sich an den strengen XML-Syntaxregeln orientiert), PDF, oder beliebige
andere Formate. Zum anderen lässt sich ein XML-Dokument auch in ein anderes
XML-Dokument mit anderem Dokumenteninhalt transformieren. So ließe sich
z.B. aus unserem Beispiels-Urteil ein Dokument erzeugen, das nur die
Urteilsleitsätze ohne Tenor und Entscheidungsgründe enthält. Aus mehreren
dieser Kurzfassungen ließe sich ein XML- oder HTML-Dokument mit einer
Übersicht der aktuellsten Urteile zusammenstellen. Die Standards, welche
diese Transformationen ermöglichen, werden unter dem Namen XSL
zusammengefasst und heißen u.a. XSLT, XPath und XSL-FO.[19]
3. Schematisierung
Neben den strengen Syntaxregeln gibt es noch ein weiteres Opfer, das ein
Nutzer erbringen muss, um von der großen Flexibilität von XML profitieren
zu können. Möchte RA Meier eine große Zahl von Urteilen in XML speichern
und diese Dokumente jeweils mit den gleichen Programmen weiter verarbeiten,
muss gewährleistet sein, dass der Dokumentbaum, in dem die Elemente einer
XML-Datei angeordnet sind, immer die gleiche Struktur hat. Hierzu kann z.B.
gehören, dass in dem Block <leitsaetze> nur <leitsatz>-Tags enthalten sind,
oder dass gültiger <beschwerdegegenstand> nur ein <gesetz> oder ein
<urteil> sein darf. Das Dokument muss also einheitlich strukturiert sein,
damit eine einheitliche Verarbeitung einer Vielzahl gleichartiger Dokumente
möglich wird.
Die strukturellen Bedingungen für einen Dokumententyp (wie hier:
Gerichtsentscheidungen) muss natürlich derjenige festlegen, der sich den
Dokumententyp auch ausgedacht hat. Das kann und sollte er tun, indem er ein
XML-Schema definiert. Hierfür kommen die Standards DTD (Document Type
Definition) und (die modernere Form) XSD (XML Schema Definition) in
Betracht.[20] Ein Schema ist also wie eine Art freiwillige Selbstkontrolle
für die eigene Dokumentstruktur: Wenn ein XML-Dokument durch einen
entsprechenden Zusatz (ähnlich wie der Zusatz, der ein Stylesheet
einbindet) im Dokument an ein Schema gebunden wird, kann es nur maschinell
verarbeitet werden, wenn es nicht gegen dieses Schema verstößt.
Anderenfalls ist das Dokument nicht gültig oder valide (engl.: valid), und
der Nutzer erhält vom ausführenden Programm eine Fehlermeldung - ebenso,
wie wenn das Dokument nicht wohlgeformt wäre (s.o.).
4. XML in der juristischen Praxis
Die durch XML ermöglichte flexible Datenspeicherung und Datenhaltung wurde
in den letzten Jahren in der EDV-Praxis zunehmend aufgegriffen und
verbreitet. Viele Anwendungsprogramme verarbeiten Daten intern in XML, ohne
dass der Nutzer hiervon etwas mitbekommt.[21] Verlage, auch juristische
Fachverlage[22], nutzen XML zur Speicherung und Verknüpfung ihrer Daten, um
diese als On- und Offline-Produkte in verschiedene Formate transformieren
und somit flexibel aufbereiten zu können. Unternehmensinterne und
-einheitliche XML-Schemata sorgen hier für eine Einheitlichkeit der
Datenstrukturen, welche auch den leichten Datenaustausch zwischen
verschiedenen Abteilungen des Verlags fördert.
Weiterhin in den Kinderschuhen steckt dagegen der Einsatz von XML auf dem
Gebiet des elektronischen Rechtsverkehrs, z.B. zwischen Gerichten,
Behörden, Staats- und Rechtsanwälten. Der auf dem 9. EDV-Gerichtstag in
Saarbrücken verabschiedete XML-Standard für Gerichtsentscheidungen[23]konnte insofern, vermutlich mangels auf diesem aufbauender Anwendungen,
keine Initialzündung liefern - ebenso wenig wie die unabhängige
internationale Initiative LexML[24], die sich dem allgemeinen XML-Einsatz
in der Rechtswissenschaft verschrieben hat. Viel versprechender ist da
schon das Projekt "XJustiz"[25], das XML-Standards als Basis einer
einheitlichen Korrespondenz mit deutschen Gerichten zu etablieren versucht.
Auch bei der Verbreitung Web-basierter juristischer Expertensysteme könnte
die Speicherung von Wissensbasen im XML-Format Vorteile bringen.[26]Allerdings muss sich auch dieses Prinzip erst noch in der Praxis bewähren.
5. Bedeutung von Metadaten in HTML und XML
In HTML führt die beschriebene Verbindung von Inhalt und Layout dazu, dass
die enthaltenen Daten über den eigentlichen Dokumententext hinaus nicht
näher beschrieben werden können. So enthalten die Urteils-Leitsätze im
obigen HTML-Beispiel über den Leitsatztext hinaus keine Angaben, aus denen
hervorgeht, dass es sich überhaupt um Leitsätze einer Gerichtsentscheidung
handelt. Die Leitsätze sind genauso in <ol>- bzw. <li>-Tags eingeschlossen
wie die drei als Beschwerdegegenstände aufgeführten Urteile. Wir Menschen
können mit solchen "dummen" Daten umgehen, weil wir selbst schlau sind und
die Bedeutung der Daten, also hier der Leitsätze, verstehen können.
Sobald wir Menschen jedoch auf die Unterstützung von Maschinen angewiesen
sind, z.B. bei Suchanfragen im Web, wünschen wir uns, die Maschinen wären
genauso schlau wie wir, oder am besten noch schlauer, um uns genau die
Informationen liefern zu können, nach denen wir suchen. Das sind sie jedoch
regelmäßig nicht; die Fähigkeit von Programmen, "intelligent" zu handeln,
also z.B. einer HTML-Datei "anzusehen", ob und wo sie Urteils-Leitsätze
enthält, ist nach wie vor stark begrenzt. Wenn nun die Maschinen nicht in
der Lage sind, von sich aus "intelligent" zu handeln, kann die Lösung des
Problems darin liegen, dass die Daten ihre Bedeutungen selbst als Daten mit
sich führen und sie bloß noch den Maschinen mitteilen müssen. Die Daten
gleichen damit von sich aus die "Dummheit" der Maschinen wieder aus.
Diese Bedeutungen, die die Daten mit sich führen müssen, werden Metadaten
genannt. Metadaten sind selbst Daten, nur eben solche mit dem Zweck, andere
(Dokument-)Daten näher zu beschreiben. Je mehr Metadaten ein Dokument
enthält, desto "schlauer" ist es (jedenfalls im Prinzip - es kommt
natürlich auf die Qualität der Metadaten an). HTML unterstützt zwar
grundsätzlich die Anreicherung (sog. Annotation) eines Dokuments durch
Metadaten, aber nur in einem begrenzten und mittlerweile nur noch wenig
praxisrelevanten Umfang.[27]
XML ist dagegen wegen der Trennung von Inhalt und Darstellung im Prinzip
völlig offen für die Anreicherung eines Dokuments durch Metadaten. Ein
Dokument kann an beliebiger Stelle beliebig viele Informationen enthalten,
die nicht zur Darstellung im Browser bestimmt sind, sondern deren einziger
Zweck darin liegt, das Dokument selbst oder bestimmte Teile davon näher zu
beschreiben.
Alleine die in XML frei definierbaren Tags sind eine Möglichkeit,
Metadaten zu formulieren: Dadurch, dass im obigen Beispiel der Tag für
einen Leitsatz <leitsatz> heißt und eben nicht <urteil> wie bei der
Aufzählung der Beschwerdegegenstände, kann man ihn immerhin von anderen
Elementen eines Dokuments unterscheiden. Das wäre im entsprechenden HTML-
Dokument so nicht ohne weiteres möglich.[28]
6. Über XML zum Semantic Web
Die dargestellte Flexibilität von XML kommt gerade in seiner Offenheit für
Metadaten zum Tragen - allerdings sind gerade hier die Möglichkeiten nicht
unbegrenzt. Am obigen Beispiel des XML-Tags <leitsatz> wird das deutlich:
Der Tag ist zwar geeignet, einen Dokumentinhalt zu kennzeichnen, aber
weniger dazu, die Bedeutung der enthaltenen Daten auszudrücken. Welche
Bedeutung hat ein <leitsatz> in Bezug auf das <entscheidung> oder die
<gruende> der <entscheidung>? In XML lassen sich die Daten eines Dokuments
von vornherein nicht sinnvoll miteinander in Beziehung setzen. Zwar kann
ein Mensch diese Beziehung zwischen den Elementen erkennen, aber ein
Programm ohne die entsprechende "Intelligenz" nicht.[29] In XML bleiben die
Hierarchien und sonstigen Beziehungen, die zwischen einzelnen Elementen
eines Dokuments und zwischen verschiedenen Dokumenten bestehen,
vergleichsweise flach.
Daher eignet sich XML primär zum Dokumentenentwurf und zur
Dokumentspeicherung, weniger jedoch zur Repräsentation allgemeiner Daten
jenseits klassischer Dokumente.[30] Der oben beschriebene Grundsatz für
Metadaten "je mehr, desto besser" gilt also nicht unbegrenzt: Nicht nur
quantitativ, sondern gerade auch qualitativ können in reinem XML
formulierte Metadaten ggf. unzureichend sein.[31]
7. Zusammenfassung
Das Semantic Web ist eine Erweiterung des bestehenden WWW, die besonders
"intelligente" Online-Anwendungen ermöglicht. Davon können auch Juristen
profitieren. Voraussetzung für die Entwicklung juristischer Semantic-Web-
Anwendungen ist zum einen das Verständnis der zu Grunde liegenden
Technologien und Standards. Zum anderen müssen möglichst viele Juristen
Semantic-Web-taugliche Daten anbieten. Um den Weg hierhin zu ebnen, wurde
hier zunächst erklärt, wie Dokumente heutzutage in den meisten Fällen für
die Online-Veröffentlichung aufbereitet werden.
Im Vergleich zum etablierten Standard HTML bieten XML-basierte Sprachen
bei der Online-Veröffentlichung nicht nur eine größere Flexibilität (die
jedoch durch einen größeren Entwicklungsaufwand "erkauft" werden muss), sie
erleichtern auch die Anreicherung von Dokumenten mit beschreibenden
Zusatzinformationen, den sog. Metadaten.
Die Entwicklung eigener XML-basierter Dokumentstandards führt jedoch zu
Problemen, wenn höhere Ansprüche hinsichtlich der Verarbeitung an diese
Metadaten gestellt werden. Das Semantic Web basiert daher auf Standards,
die von einem stark abstrahierten Datenmodell ausgehen, welches speziell
auf die große Bedeutung der Metadaten und ihrer Verknüpfung ausgelegt ist.
Der nächste Teil des Artikels wird diese Standards, wiederum aus der
Perspektive des juristischen Einsatzes, näher vorstellen.
*
Der Autor ist Diplom-Jurist und Doktorand am Institut für Rechtsinformatik
der Universität des Saarlandes. Im Rahmen seiner Promotion, betreut von
Prof. Dr. Maximilian Herberger, untersucht er die Einsatzmöglichkeiten für
aktuelle Online-Technologien in juristischen Lernangeboten. In diesem
Rahmen ist das hier vorgestellte "Semantic Web" maßgeblicher
Untersuchungsgegenstand.