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Kommentierte Synopse zum UWG-Reformgesetz v. 3. Juli 2004 (Einleitung)

Gericht:Matthias Pierson*
Datum:3.7.2004
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 249/2004
Autor(en):Pierson, Matthias
Zitiervorschlag:Matthias Pierson*, 3.7.2004, JurPC Web-Dok. 249/2004, Abs. 1

Knapp anderthalb Jahre nach Vorlage des Referentenentwurfs(1)und ein gutes Jahr nach der Verabschiedung des Kabinettsentwurfs(2)ist die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb – verzögert durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses - am 8. Juli 2004 in Kraft getreten.(3)Am 1. April hatte der deutsche Bundestag den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 24. März 2004(4)abschließend beraten und mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen.(5)Nach Anrufung des Vermittlungsausschusses und (nach Scheitern der Vermittlungsgespräche(6)) Einlegung eines Einspruchs gegen das UWG-Reformgesetz durch die Mehrheit der unionsregierten Bundesländer im Bundesrat,(7)hat der Bundestag den Einspruch des Bundesrates in seiner Sitzung vom 16.06.2004 in namentlicher Abstimmung mit der sog. Kanzlermehrheit zurückgewiesen,(8)wodurch das Gesetz zustande kam.

Nachdem es der Opposition nicht gelungen ist, mit ihren zentrale Regelungen betreffenden Änderungsanträgen(9)durchzudringen, sind die Eckpunkte des von der Bundesregierung vorgelegten Reformentwurfs im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens weitgehend unverändert geblieben. Gleichwohl hat das Gesetz nach Maßgabe der Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses eine Reihe von – wenn auch überwiegend redaktionellen – Änderungen erfahren. Es erschien daher sinnvoll, das Inkrafttretens des UWG-Reformgesetzes zum Anlass zu nehmen, - anknüpfend an den kürzlich erschienenen JurPC-Beitrag von Trube(10)- die im September vergangenen Jahres an dieser Stelle noch auf der Grundlage des Regierungsentwurfs veröffentlichte Synopse(11)zu aktualisieren. Zu diesem Zweck wurde die Synopse, die sich bislang auf eine Gegenüberstellung der Paragraphenziffern und deren redaktionelle Bezeichnung beschränkte, durch eine Gegenüberstellung des vollständigen – neuen und alten – Gesetzestextes ergänzt. Ferner wurden die Änderungen, die der Gesetzestext durch die Verabschiedung auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses gegenüber dem Regierungsentwurf erfahren hat, (durch Fettdruck) gekennzeichnet und erläutert.

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*Der Autor ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht mit den Vertiefungsgebieten Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht am Fachbereich Recht der Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel.