BGB § 1004 (analog)
Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen die erlassene einstweilige Verfügung ist Widerspruch eingelegt worden. Die Parteien haben in der mündlichen Verhandlung vom 01.12.2003 über den Widerspruch einen Vergleich geschlossen.
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