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kanzlerschroeder.de

Gericht:LG Berlin
Aktenzeichen:23 O 374/03
Datum:11.8.2003
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 290/2003
Zitiervorschlag:LG Berlin, 11.8.2003, 23 O 374/03, JurPC Web-Dok. 290/2003, Abs. 1

BGB § 1004 (analog)

Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen die erlassene einstweilige Verfügung ist Widerspruch eingelegt worden. Die Parteien haben in der mündlichen Verhandlung vom 01.12.2003 über den Widerspruch einen Vergleich geschlossen.

Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils in Klammern angegeben.
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