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E-Mail Adressdatenbank

Gericht:LG Düsseldorf
Aktenzeichen:12 O 157/02
Datum:23.4.2003
Typ:Urteil
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 249/2003
Zitiervorschlag:LG Düsseldorf, 23.4.2003, 12 O 157/02, JurPC Web-Dok. 249/2003, Abs. 1

Leitsatz

1. Das Auslesen einer E-Mail-Adressdatenbank für Zwecke der E-Mail-Werbung stellt eine widerrechtliche Vervielfältigung einer Datenbank im Sinne der §§ 87b, 97 UrhG dar und verpflichtet zu Unterlassung und Schadensersatz.2. Im Falle eines bestehenden Wettbewerbsverhältnisses verstößt das Auslesen einer fremden Adressdatenbank auch gegen § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt der Übernahme einer fremden Leistung.

UrhG §§ 97, 87b Abs. 1 Satz 1; UWG § 1

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