Home › JurPC Web-Dok. 329/2002 Bericht über den 11. Deutschen EDV-Gerichtstag vom 25.9.2002 bis 27.9.2002 in Saarbrücken
In seiner Begrüßung dankte der Vorsitzende Prof. Herberger der ausgeschiedenen Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin für ihre Unterstützung und verwies auf die positive Entwicklung, die es seit der Forderung des EDV-Gerichtstags 1999 auf "Freies Recht für freie Bürger" gegeben habe, denn heute seien wesentliche Teile des Bundesrechts kostenfrei im Internet abrufbar. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Prof. Pick bezeichnete den EDV-Gerichtstag als bereits "altehrwürdige Institution" im schnelllebigen Bereich der elektronischen Medien. Die rasante Entwicklung zeige ein Blick auf die Webseite des EDV-Gerichtstages 1995, der mit dem Thema "IT am Juristenarbeitsplatz" den Eindruck vermittelte, "da kommt was auf uns zu". Heute gehe es bereits um den Erfahrungsaustausch über die Technologie im Justizalltag. Anschließend gab er einen kurzen Überblick über die Themen der nächsten Legislaturperiode:
Der diesjährige Festvortrag von Prof. Berkemann befasste sich mit dem Thema "Freies Recht für Freie Bürger II - muss die Veröffentlichung von Urteilen kostenlos sein ?" Das Thema behandelte er in einem sehr launigen Vortrag anhand der folgenden Fragen:
Nach einem Ausflug durch die Geschichte u.a. mit - nicht begründeten - Urteilen gegen Sokrates und Jesus kam Berkemann zum deutschen Prozessrecht, das eine schriftliche Begründung gerichtlicher Entscheidungen zwingend verlangt. Aus der umfassenden Erörterung des Zwecks dieser Begründungspflicht leitete er ab, dass die Begründung ein Produkt in amtlicher Funktion und mithin ein öffentliches Gut sei. Zwar gebe es keinen Verfassungsgrundsatz, dass der Staat kostenlos Leistungen zu offerieren habe. Aber die Fakten sprächen eine eindeutige Sprache. Das Bundesverfassungsgericht stellt seit September 1999 seine Entscheidungen im Volltext ins Internet. Der Bundesgesetzgeber hat im Jahre 2001 die Bundeshaushaltsordnung dahingehend geändert, dass die kostenlose Veröffentlichung im Internet zulässig ist und hat damit eine Forderung des EDV-Gerichtstages erfüllt. Diese Linie werde weiterverfolgt, indem das Bundesverwaltungsgericht demnächst unter http://www.bverwg.bund.de auch seine Entscheidungen kostenlos im Internet bereitstelle. Auch in diesem Jahre boten die verschiedenen Arbeitskreise wieder hochkarätige Informationen und Gelegenheit zu Diskussion und kompetentem Erfahrungsaustausch. Der elektronische Rechtsverkehr nimmt mehr und mehr deutliche Formen an. Unter der sachkundigen und erfolgreichen Koordination der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung (BLK) sind inzwischen eine Reihe von notwendigen Vorarbeiten durchgeführt und zum Abschluss gebracht worden. Entwickelt worden sind umfassende einheitliche technische Standards und organisatorische Leitlinien, die trotz der der föderalen Struktur der Justiz einen einheitlichen, bundesweit gültigen Rahmen für den funktionierenden elektronischen Rechtsverkehr geben und demnächst in eine Muster-Rechtsverordnung münden sollen. Einige Pilotverfahren sind bereits eingeleitet worden wie z.B. beim Bundesgerichtshof und beim Finanzgericht Cottbus, bei denen erstmals mit vollständig elektronischer Aktenführung und einem Document Management System sowie einem elektronischen Gerichtspostfach gearbeitet wird. Weitere Pilotierungen werden folgen, die ebenfalls von der BLK koordiniert werden sollen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung von Insolvenzverfahren im Internet in NRW und das in länderübergreifender Kooperation entwickelte elektronische Handeslregisterverfahren REGISTAR sowie das von der Bundesnotarkammer aufgebaute Notarnetz. Weitere Arbeitskreise beschäftigten sich ausführlich mit den Fragen von "Sicherheit und elektronischer Kommunikation", "Sicherheit und Justiz" und "Biometrischen Verfahren - Beweissicherung und Persönlichkeitsschutz" sowie "Kommunikationsstandards", denn nur eine in jeder Hinsicht sichere Kommunikation kann Grundlage eines verbindlichen elektronischen Rechtsverkehrs sein. Unter dem Thema "Rechnen im Internet - Rechtsanwendungsprogramme" wurde den Fragen des Leistungsumfangs und der Funktionsweise solcher Programme sowie der Datensicherheit und Vergütungsregelung nachgegangen. "IT einsetzen und sparen" war das Thema, unter dem Kriterien für einen durchdachten IT-Einsatz mit dem Ansatz der Kostenreduzierung diskutiert wurden, denn die Einführung und der sichere Betrieb von EDV-Anwendungen ist mit nicht unbeträchtlichem Aufwand verbunden, bei dem die Frage nach dem Nutzeffekt nicht vergessen werden sollte. Last but not least verfolgte ein Arbeitskreis die Möglichkeiten eines nationalen Mediations- und Schlichtungsstelle für Domain-Streitigkeiten parallel zum Schlichtungsverfahren der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) mit der Kompetenz des EDV-Gerichtstags. Die Teilnehmer konnten zudem die Gelegenheit nutzen, auf der gut besuchten Firmenbegleitausstellung einen umfassenden und gründlichen Überblick über die breite Palette von Justizlösungen, Anwaltssoftware und elektronischen juristischen Informationsangeboten zu gewinnen. Es gehört schon zu Tradition für alle diejenigen, die im Bereich von Justiz und Anwaltschaft entsprechende Produkte anbieten, auf dem EDV-Gerichtstag mit einem Stand vertreten zu sein. Besonderes Interesse verzeichneten in diesem Jahr die Firmenpräsentationen von Online-Angeboten. Der nächste EDV-Gerichtstag findet vom 24.-26.9.2003 in Saarbrücken statt. Anfragen sind zu richten an den Deutschen EDV-Gerichtstag e.V. Lehrstuhl Prof. Dr.Rüßmann, Universität Saarbrücken, Im Stadtwald, Bau 31, 66123 Saarbrücken, Tel. 0681 302 3150, Fax 0681 302 4012, E-Mail: skuhn@rz.uni-sb.de. Im Internet ist der EDV-Gerichtstag erreichbar unter http://edvgt.jura.uni-sb.de/. * Dr. Wolfram Viefhues ist Richter am Amtsgericht Oberhausen / OLG Düsseldorf und Vorstandsmitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. |