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Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG muss vorerst Geschäftsbetrieb einstellen

Gericht:Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG muss vorerst Geschäftsbetrieb einstellen
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 106/2002
Autor(en):-WK/PR-, Redaktion
Zitiervorschlag:Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG muss vorerst Geschäftsbetrieb einstellen, JurPC Web-Dok. 106/2002, Abs. 1

Die Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG (PMG) mit Sitz in Berlin muss vorerst ihren Geschäftsbetrieb einstellen.

Seit April 2001 bietet die PMG im Internet Rechte an elektronischen Pressespiegeln an und nimmt damit die Rechte der jeweiligen Urheber wahr. Somit agiert das Unternehmen als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft - allerdings ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt in München, hat der PMG deshalb untersagt, sich ohne Erlaubnis weiterhin als Verwertungsgesellschaft zu betätigen.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter http://www.dpma.de/infos/pressedienst/pm020308.html.

(Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 08.03.2002)