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Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

Gericht:Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 88/2002
Autor(en):-WK-, Redaktion
Zitiervorschlag:Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet, JurPC Web-Dok. 88/2002, Abs. 1

Am 20.02.2002 wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12.02.2002 veröffentlicht. Nach § 1 der Verordnung erfolgen öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren nur dann in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 9 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung, wenn diese Art der Veröffentlichung und das System durch die Landesjustizverwaltung für das Gericht bestimmt worden sind.