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Kurzrezension des Buches - Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der

Gericht:Christoph Pütz *
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 34/2002
Autor(en):Pütz, Christoph
Zitiervorschlag:Christoph Pütz *, JurPC Web-Dok. 34/2002, Abs. 1

Christoph Degenhart hat sich bereits an anderer Stelle mit Rechtsfragen zu Online-Angeboten öffentlich rechtlicher Rundfunkanstalten auseinandergesetzt.(1)

In der hier zu besprechenden neuen Abhandlung berücksichtigt der Autor die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahre, wobei aufgrund der Dynamik des Internets und der entsprechenden Schritte des Gesetzgebers immer nur eine Momentaufnahme gelingen kann.

Die Fragestellung lautet im Wesentlichen, ob die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine "Dritte Programmsäule Internet" neben ihrem Rundfunk und Fernsehangebot betreiben dürfen. Die Untersuchung wird speziell mit Blick auf den WDR geführt, wobei hier gerade die Freiheit zur umfassenden Internetvermarktung untersucht wird, bei der ausdrücklich das Terrain des vorwiegend programmbezogenen Inhalts verlassen wird. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Online-Diensten mit vorwiegend programmbezogenen Inhalt wird dabei vom Autor grundsätzlich bejaht. (1)

Die Stellungnahme des Autors zu der Frage der Zulässigkeit einer umfassenden Internetvermarktung durch den WDR mit all ihren Implikationen sei an dieser Stelle kurz in den wichtigsten Punkten dargestellt.

  • Unter dem Gesichtspunkt der geltenden Gesetzeslage und dem Vorbehalt des Gesetztes sieht der Autor in § 3 Abs. 3 Satz 2 WDR-G keine Blanko-Ermächtigung zu einem umfassenden und undifferenzierten Kommunikationsauftrag jenseits programmbezogener Inhalte.
  • Unter dem Gesichtspunkt Internet-Angebote und Grundrechte kommt der Autor zum Ergebnis, dass Internet-Angebote generell nicht als rundfunkmäßige Darbietung gelten können. Die Tätigkeit eines Kommunikationsmittlers sei grundsätzlich nicht die eines Rundfunkveranstalters, mit der Folge, dass für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk über Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG hinaus ein positiv-rechtlich begründeter Sendeauftrag erforderlich sei.
  • Unter dem Gesichtspunkt öffentlich-rechtlicher Sendeauftrag und Internet kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass die Forderung "Internet für alle" noch keinen Sendeauftrag im Sinne einer allgemeinen Grundversorgung rechtfertigt. Die Grenze wird dabei dort gezogen, wo der Bereich des zulässigen programmbezogenen Angebotes überschritten wird.
  • Unter dem Gesichtspunkt Folgerungen: Kriterien öffentlich-rechtlicher Multimediadienste stellt der Autor die wichtigsten Bausteine zusammen, die vorliegen müssen, damit eine "Dritte Programmsäule Internet" zulässig sein kann.

Der Autor schließt seinen Überlegungen damit, dass weder der WDR noch andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten derzeit einfachgesetzlich oder verfassungsrechtlich die Rechtsmacht haben, ein umfassendes Internet-Angebot zu betreiben.

Dieses Buch ist nicht nur für den Praktiker zum Einstieg in die komplexen Fragen des derzeitigen Rundfunkrechts sehr empfehlenswert.


* Christoph Pütz ist Rechtsanwalt in Saarbrücken.