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Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW) mit neuem Vertriebspartner

Gericht:Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW) mit neuem Vertriebspartner
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 195/2001
Autor(en):-WK/PR-, Redaktion
Zitiervorschlag:Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW) mit neuem Vertriebspartner, JurPC Web-Dok. 195/2001, Abs. 1

Der Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart und Rechenzentrum Region Stuttgart GmbH (KDRS/RZRS) ist der neue Vertriebspartner vom Vorschriftendienst Baden-Württemberg.

Die Partnerschaft ermöglicht 198 Kommunen in 5 Landkreisen den erleichterten und kostengünstigen Zugang zu den VD-BW-Diensten. KDRS/RZRS richtet die technischen Voraussetzungen dazu ein, dass den Kommunen die Nutzung der VD-BW-Dienste über dessen Intranet-Leitungen ermöglicht wird und den bei KDRS/RZRS angeschlossenen Kommunen damit keine Internetkosten entstehen.

Das bundesweit einmalige und hochaktuelle Internetangebot "Vorschriftendienst Baden-Württemberg", der unter der Adresse http://www.vd-bw.de zu erreichen ist, enthält derzeit 2.028 Vorschriften aus Bundes- und Landesrecht, die Verkündungsblätter von Baden-Württemberg und eine umfangreiche Verwaltungsgerichtliche Entscheidungssammlung mit 9.190 Urteilen. Die Inhalte werden fortlaufend aktualisiert und ständig erweitert.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Adresse:

Vorschriftendienst Baden-Württemberg (GmbH) (VD-BW)
Breitscheidstraße 69
70176 Stuttgart
Telefon: 0711/66601-73
Telefax: 0711/66601-86
E-Mail: info@vd-bw.de
Internet: http://www.vd-bw-de

(Quelle: Pressemitteilung des VD-BW vom 24.08.2001)