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10 Hochschulen im Land schließen Vertrag mit dem Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW)

Gericht:10 Hochschulen im Land schließen Vertrag mit dem Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW)
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 194/2001
Autor(en):-WK/PR-, Redaktion
Zitiervorschlag:10 Hochschulen im Land schließen Vertrag mit dem Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW), JurPC Web-Dok. 194/2001, Abs. 1

Sechs Universitäten und vier Hochschulen in Baden-Württemberg nutzen ab sofort unter der Adresse http://www.vd-bw.de Bundesrecht und Landesrecht online.

Nach Abschluss des Vertrages stehen allen Lehrkräften und Studenten die moderne, umfangreiche und aktuelle Vorschriftensammlung des Vorschriftendienstes Baden-Württemberg zur Verfügung. Diese Vorschriften können von allen Nutzern sowohl an der Hochschule als auch bei der Vorbereitung zu Hause abgerufen werden.

Dieser Dienst beinhaltet inzwischen über 1.000 Vorschriften des Landes, 868 Gesetze des Bundes und die umfangreiche, ständig aktualisierte Entscheidungssammlung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg und das monatlich aktualisierte Gültigkeitsverzeichnis.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Adresse:

Vorschriftendienst Baden-Württemberg (GmbH) (VD-BW)
Breitscheidstraße 69
70176 Stuttgart
Telefon: 0711/66601-73
Telefax: 0711/66601-86
E-Mail: :info@vd-bw.de
Internet: http://www.vd-bw.de

(Quelle: Pressemitteilung des VD-BW vom 17.08.2001)