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Untersagung eines Meta-Tags

Gericht:LG Frankfurt a.M.
Datum:27.9.2000
Typ:Beschluss
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 247/2000
Zitiervorschlag:LG Frankfurt a.M., 27.9.2000, JurPC Web-Dok. 247/2000, Abs. 1

In Sachen

des Herrn Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth, ...
-Antragsteller -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth, ...

gegen

Freedom For Links e.V., vertreten durch den Vorstand …
-Antragsgegnerin -

hat die 06. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main auf den in Abschrift beigefügten Antrag vom 26.09.2000, bei Gericht eingegangen am 27.09.2000, nebst diversen Anlagen

durch Vorsitzender Richter am Landgericht ...
Richter am Landgericht ...
Richter am Landgericht ...

am 27.09.2000 beschlossen:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung bei Meidung von Ordnungsgeld bis 500.000,-- DM - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Vorstand, - für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt -

die Worte

"von Gravenreuth"

als Meta-Tag im HTML-Code der eigenen Homepage zu benutzen, soweit diese Seite der Homepage der Antragsgegnerin keinen Bezug zur Person Günter Freiherr von Gravenreuth und/oder von ihm bearbeiteten Fällen hat.

Die Kosten des Eilverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Streitwert wird auf DM 20.000,00 festgesetzt.

Dieser Beschluß beruht auf den §§ 12 BGB, 15 MarkenG, 823, 1004 BGB, 3, 32, 91, 890, 935ff. ZPO.