Home › JurPC Web-Dok. 55/2000 PC entwirft Scheidungsurteile
Zur Großfamilie des F T CAM Systems gehören 5 Väter, 3 Kinder, 1 Nasciturus, 1 Onkel, 1 Urgroßvater und 1 Familienoberhaupt (1). Das erste Kind wurde 1980 im FamG Hannover geboren. Im Kindesalter entstanden ca. 600 Formulare. Jedes Formular ist ein in sich abgeschlossener Arbeitsvorgang, d. h. ein Verfügungs-, Beschluss- oder Urteilsmuster. Ca. 400 Formulare regeln die Arbeit des Richters, die restlichen betreffen die Arbeit der Geschäftsstellen, Kanzlei und Rechtspfleger. Die permanent erweiterten und verbesserten Formulare schlagen Arbeitsschritte vor, die aufgrund der 20jährigen Erfahrung der Verfasser die Arbeitszeit der Anwender erheblich verkürzen und die Qualität der Arbeitsprodukte erhöhen. Der Anwender kann immer zwischen mehreren Varianten (durch Ankreuzen) wählen und behält daher seine intellektuelle Freiheit. Er ist bei der Alltagsarbeit nicht mehr auf Gesetzestexte, Rechentabellen oder Kommentare angewiesen, weil alles autark in den Formularen geregelt ist: Alle Verfahrenswege sind Schritt für Schritt aufgebaut und können bei Bedarf anhand der jeweils angegebenen gesetzlichen Grundlagen überprüft werden. Das Kind lebt noch heute und erfreut sich bester Gesundheit (2). Seine Freunde sind vor allem Dezernatsneulinge und Richter, die entweder wenig Aktenumlauf haben wollen (mit dem Ausfüllen des Verfügungsformulars wird der Arbeitsvorgang endgültig erledigt; mit der Unterschrift unter das Formularurteil entsteht das Originalurteil) oder die ein kompliziertes Scheidungsurteil herstellen müssen (z.B. mit Ausländerbeteiligung oder mit schwierigem Versorgungsausgleich). Das zweite Kind wurde 1990 geboren. Es ist ein WORKS für DOS 3.0 Kind (3). Es lebt zwar noch, kränkelt aber (als DOS-Programm). Dennoch wird es unvergesslich bleiben, weil es als erstes deutsches Computerprogramm den Familienrichtern die Augen geöffnet hat: Man braucht nicht jeden Beschluss und nicht jedes Urteil zu diktieren oder per Formular zu entwerfen, der PC kann z.B. ein unterschriftsreifes Scheidungsverbundurteil herstellen! Zu diesem Kind, das sich noch nicht z.B. mit "Mausklicks" füttern läßt, hat sich 1994 das dritte Kind aus der Winword Welt gesellt: Es ist ein WINWORD Kind und kann alles, was seine Geschwister können, nur besser und schneller. Es braucht zum Leben: einen 486er oder stärkeren Prozessor, ein CD ROM Laufwerk, Windows 95/98/NT und schließlich MS WORD für Windows 6 oder 7 (4). Mit der Installation erhält der Anwender eine sog. RuntimeVersion von ACCESS 2.0, d.h. es werden die Programmteile automatisch mit installiert, die der PC für das Arbeiten mit den Datenbanken benötigt. Der Anwender selbst hat mit diesem Programm nichts zu tun. Wie entsteht das Scheidungsurteil? 1. Der Anwender wird gefragt, was für ein Scheidungsurteil
er herstellen will
2. Der PC ermittelt, ob er das Urteil herstellen kann, was er in ca. 80 % der Fälle bejaht. Dann öffnet er ein Datenbankmuster, das die für den konkreten Fall passenden Detailfragen enthält. Hierbei bietet er alle möglichen Antworten an. Der Anwender klickt die passende Antwort mit der Maus an. Verlangt die Fallkonstellation eine individuelle Begründung (z.B. Scheidung wegen unzumutbarer Härte, streitiges Sorgerecht, Ausschluß Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit), so öffnet sich ein Fenster zur Texteingabe an der passenden Stelle des Urteils. 3. Sind alle Daten abgefragt, ermittelt der PC im Hintergrund, welches Serienbriefmuster (5) für den konkreten Fall passt. Er verbindet selbständig das Serienbriefmuster mit den Daten des konkreten Falles und stellt im Hintergrund das Scheidungsurteil zusammen. 4. Der Richter kann sich den Urteilsentwurf des PC auf dem Bildschirm ansehen und den Text beliebig ändern - ein unverzichtbares Merkmal seiner richterlichen Unabhängigkeit. 5. Bestätigt der Richter den Urteilsentwurf und erteilt er den Befehl zum Druck des Originalurteils, wird das Urteil als normale Textdatei gespeichert. Mit anderen Worten: Ein richterliches Urteil wird geboren, der Richter übernimmt die Verantwortung. Wenn man den Urteilsentwurf schon vor dem Scheidungstermin herstellt und ihn aufgrund des erwarteten Sitzungsverlaufs nicht mehr zu ändern braucht, kann man das Original am Ende der Sitzung unterschreiben. 6. Nach dem Scheidungstermin kann "man" (Richter (6), Kanzlei oder Geschäftsstelle) durch einfachen Mausklick alle erforderlichen Textprodukte herstellen, also Leseabschrift, Ausfertigungen und Abschriften für Ehemann und Ehefrau, jeweils unterschiedliche Teilausfertigungen für Standesamt, Jugendamt, Kinder ab 14 Jahre, Versorgungsträger. Das sind mitunter 50 - 60 Seiten. Wer einmal gesehen hat, wieviel Arbeit es ist, all dies durch Kopieren und Ausschneiden herzustellen, kann die Arbeits- und Zeitersparnis für das so knappe Folgedienstpersonal erst richtig beurteilen. Welche EDV Kenntnisse benötigt der Anwender? Im Prinzip keine oder nur minimale. Er muss mit einer Maus klicken und mit der Tastatur schreiben können. Alles andere erledigt das F T CAM System. Das Notwendige kann man einem PC Neuling in 1-2 Stunden erklären. Ein Nutzer mit geringen EDV Kenntnissen braucht keine Schulung. Einer der Hauptvorteile für den Dezernatsneuling ist, dass er für die Herstellung der PC Scheidungsurteile nur geringe Rechtskenntnisse aus dem Familienrecht benötigt, und daß er die Zeitersparnis für die streitigen Fälle (Unterhalt, Sorgerecht) benutzen kann. Selbst ein erfahrener Familienrichter muß bekennen: Der PC ist viel schneller als jedes noch so gekonnte Diktat. Und er macht praktisch keine Fehler. Ergebnis: Die Rechtsmittelquote sinkt. Die Erfahrung über Jahre zeigt: Jeder, der diese Arbeitsmethode ausprobiert hat, versteht nicht mehr, warum andere anders arbeiten. So wie ein jugendlicher Mitteleuropäer ungläubig hört, daß noch heute viele Afrikaner morgens 30 km zur Schule laufen. Zum Schluß zum Onkel und zum Nasciturus: Die Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen haben in den letzten Monaten das Progamm EUREKA Fam entwickelt (7). Es ist für Serviceeinheiten im FamG gedacht und unterstützt die Alltagsarbeit aller Angehörigen des FamG. Alle Mitglieder der Serviceeinheit, dazu gehören auch die Richter, sind durch ein PC-Netz untereinander verbunden. Es wird eine Schnittstelle zwischen den Programmen EUREKA Fam und F T CAM geben. Das bringt folgende weitere Vorteile für alle Beteiligte: Da alle Daten im Laufe des mehrmonatigen Verfahrens in einer
zentralen Datenbank gespeichert werden, können alle Mitarbeiter der
Serviceeinheit jederzeit auf die Daten einer Scheidungsfamilie zugreifen, also
z.B. der Richter auf die Daten der Geschäftsstelle: Er kann den aktuellen
Sachstand abfragen, bei Terminsreife terminieren und damit die automatisierten
Terminsladungen in Gang setzen, das Protokoll des Scheidungstermins und das
Scheidungsurteil vorbereiten .... Bei der Herstellung des Scheidungsurteils kann
er alle Daten auf seinen PC ziehen, die früher einmal von irgendjemand
eingegeben worden sind, z.B. das Rubrum, Heiratsdatum, Namen und Geburtsdaten
der Kinder, Namen und Auskünfte der Versorgungsträger ....
Anmerkungen:
* Dr. Dieter Höbbel ist Vizepräsident des Amtsgerichts Hannover. |