Zwischen der Firma XYZ, vertreten durch die Geschäftsleitung
- nachstehend Unternehmen genannt -
und dem Betriebsrat
der Firma XYZ
- nachstehend Betriebsrat genannt -
wird als Anlage zur
Betriebsvereinbarung DV/IT folgende
Sicherheitsvereinbarung für die Benutzung des Internets
geschlossen.
Sie gilt gleichzeitig als Arbeitsanweisung für die
Benutzung des Internets
Verteiler: alle Mitarbeiter
Ziel und Zweck dieses Dokumentes ist es, allen (internen und
externen) Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Leitfaden in die Hand zu
geben,damit sie sich bei der Benutzung des Internets verantwortungsbewußt
im Sinne des Unternehmens verhalten können. Bitte drucken Sie die
Nutzungsvereinbarung im Anhang aus und senden Sie das Orginal unterschrieben zurück
an Datenschutzbeauftrager Herr NN, Raum 4711.
Diese Arbeitsanweisung gilt für alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Unternehmens. Dazu gehören alle beschäftigte Personen
(interne und externe), auszubildende Personen und Aushilfen, mit denen das
Unternehmen Verträge zur Leistungserbringung vereinbart hat. Neue Versionen
ersetzen die alten Versionen dieses Dokuments vollständig,sofern dies nicht
anders ausgewiesen ist. Hintergrund der Sicherheitsmaßnahmen Das Internet
ist ein rasant wachsendes Kommunikationsnetz mit allen Vor-und Nachteilen eines
offenen weltweiten Netzes. Nützliche wie auch unwichtige, sogar kriminelle
Informationen sind verfügbar. Die erste Priorität der
unternehmensweiten Sicherheit beim Internet hat zum Ziel, Mitarbeitern ein Höchstmaß
an Transparenz für das Internet bei gleichzeitigem Schutz
unternehmensinterner Systeme und Informationen zu bieten.
Es ist wichtig, sich der Tatsache bewußt zu sein, daß
das Internet auch von Personen benutzt wird, die nicht immer das Wohl des
Unternehmens im Auge haben; alle über das Internet ausgetauschten
Informationen von einer Vielzahl unbekannter Personen (Kriminelle, Spione,
Saboteure,Geheimdienste etc.) gelesen und mißbraucht werden können;
die Computer-Viren, Computer-Würmer, Trojanische Pferde oder sonstige Schädlinge
über das Internet unkontrolliert verbreitet und große materielle und
immaterielle Schäden verursachen können.
Ein Schutz vor den möglichen Gefahrenpotentialen in
unserem Unternehmen kann nur dann gewährleistet werden, wenn alle
betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens mit PC-Arbeitsplätzen
diese Arbeitsanweisung beachten und danach handeln.
Verantwortlichkeit für den Computer-Arbeitsplatz
Jeder
Computer-Arbeitsplatz ist einem Benutzer bzw. einer Benutzergruppe zugeordnet. Für
jeden Arbeitsplatz gibt es mindestens einen Verantwortlichen, in der Regel ist
das der Besitzer. Der Besitzer ist für die Beachtung der Vorschriften und
Arbeitsanweisungen des Unternehmens verantwortlich.
Nutzung von zugelassener Hard- und Software
Jeder Computer-Arbeitsplatz darf grundsätzlich nur die vom
Unternehmen zugelassene bzw. genehmigte Hard- und Software beinhalten. Diese
sind alle offiziell erworbenen, lizenzierten, überlassenen
bzw.selbstentwickelten Hard- und Softwareprodukte. Erweiterungen, die
Fremdanschlüsse schaffen, sind genehmigungspflichtig (siehe Genehmigungen).
Schutz vor unbefugtem Zugriff
Jede(r) Mitarbeiterin/Mitarbeiter hat ihren/seinen
Computer-Arbeitsplatz vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Aufgrund der schnell verändernden Internet-Technologien
muß jeder neue Dienst durch die Netzwerk-Betreiber auf Sicherheitsrelevanz
überprüft werden, bevor er zum Einsatz kommt. Für die
Internet-Zulassung muß der Benutzer die Internet-Nutzungsvereinbarung
anerkennen.
Es sind sinngemäß folgende Verpflichtungserklärungen
abzugeben:
- der Benutzer handelt im Sinne und im Interesse des Unternehmens,
- die Benutzung steht grundsätzlich im Zusammenhang mit dem
Aufgabenumfeld,
- der Benutzer ist sich über die Gefahren und Risiken im Internet
bewußt.
Zum Internet gehören verschiedene Internet-Dienste, z.B.:
eMail
WWW
FTP
News
Telnet
Der Benutzer ist nach Annerkennung der Internet-Nutzungsvereinbarung
berechtigt, die zugelassenen Dienste entsprechend in Anspruch zunehmen.
Jede Benutzeraktivität bzw. Transaktion im Internet wird
gespeichert (protokolliert) und für eine bestimmte Zeitdauer aufbewahrt.
Der Umfang der gespeicherten Daten wird in Anlage 3 der Betriebsvereinbarung
DV/IT abschließend dokumentiert. Somit ist eine Nutzung, das
Speichern/Herunterladen von Software, Dateien und Internet-Seiten nachweisbar.
Dieses Logging-Verfahren ist notwendig, um potentielle Angriffe
(Hacking,Spionage, Sabotage, etc.) festzustellen und an die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden weiterleiten zu können (siehe Auswertung).
Die Inhalte von eMails und Dateien sind von der Protokollierung unberührt.
In einem Servicefall sind die zuständigen Stellen im Unternehmen
berechtigt,den jeweiligen PC zu überprüfen und ggf. Änderungen
vorzunehmen.
Die gespeicherten Internet-Zugriffe (Protokolldaten) dürfen
laut
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG § 31) sowie
- Betriebsverfassungsgesetz (div. Mitbestimmungsrechte)
-
Betriebsvereinbarung über Einführung, Einsatz und Weiterentwicklung
von DV-/IT-Systemen des Unternehmens nicht zur Auswertung
personenbezogener/personenbeziehbarer Daten verwendet werden.
Im Hinblick auf die Wahrung der Interessen der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und im Sinne des Datenschutzes werden folgende Maßnahmen
ergriffen:
Es wird gewährleistet, daß nur autorisierte Personen
in begründeten Fällen die gespeicherten Daten einsehen und auswerten.
Die Auswertung der gespeicherten Daten erfolgt unter Einbindung der
EDV-Revision, des Betriebsrats und der Geschäftsleitung bzw. einer von ihr
beauftragten Person. Über die Auswertung wird der betroffene
Mitarbeiter(in)informiert. Es wird ein ausführliches Protokoll über
die Auswertung erstellt. Der betroffene Mitarbeiter(in) erhält eine Kopie
dieses Protokolls.
Die gespeicherten Daten werden vor dem Zugriff nicht
autorisierter Personen geschützt aufbewahrt. Die Aufbewahrungsdauer der
Daten beträgt maximal 12 Monate. (Auswertungen sind jedoch nur in den
ersten 90 Tagen nach Speicherung zulässig.) Sofern aufgrund allgemeiner
Vorgaben (z.B.gesetzliche Auflagen) eine längere Aufbewahrungsfrist
erforderlich wird,wird diese dem Betriebsrat rechtzeitig vorher unter Angabe der
Gründe mitgeteilt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die
gespeicherten Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gelöscht.
Eine Verhaltens- oder Leistungskontrolle der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter durch Auswertung der gespeicherten Daten erfolgt nicht (siehe
auch §11 der Betriebsvereinbarung über Einführung, Einsatz und
Weiterentwicklung von DV-/IT-Systemen des Unternehmens).
Die Zugangsberechtigung erlischt, wenn das Internet fahrlässig
und unzulässig für solche Zwecke eingesetzt wird, die das Unternehmen
materiell bzw. immateriell schädigen, und damit gegen diese
Arbeitsanweisung verstoßen wird. Bei schweren Verstößen oder Mißbrauchsfällen
können neben dem Internet-Zulassungsentzug weitere disziplinäre und
arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Zum schweren Verstoß
gehört die grobe Fahrlässigkeit bzw. Mißbrauch bezogen auf die
Nutzung, die Speicherung und die Weitergabe der folgenden Daten:
- sittenwidrige, obszöne und respektlose Angebote,
-
menschensverachtende und rassistische Propagandadaten,
- Sekten-Propaganda bzw.
- Mitgliederwerbung jeder Art,
- unbefugtes Software-Herunterladen für Privatzwecke, wenn dadurch
grob fahrlässig Lizenzrechte verletzt werden.
Die EDV-Revision ist zuständig für die Überprüfung/Kontrolle
der Einhaltung von Arbeitsanweisungen zum Thema Internet. Ansprechpartner bei Rückfragen
Herr NN Telefon: 0815 Fax: 007 eMail: NN@xyz.at
Autorisierte Personen
Die "autorisierten
Personen" für die Auswertung im Sinne dieser Arbeitsanweisung sind die
Internet-Systemadministratoren der Netzwerkbetreiber.
Auswertung
Eine Auswertung im Sinne dieser Arbeitsanweisung ist notwendig, sofern
die gespeicherten Internet-Zugriffe zur Feststellung der potentiellen Angriffe
(z.B. Hacking, Spionage, Sabotage) bzw. der schweren Verstöße gegen
diese Arbeitsanweisung es erforderlich machen, grobe Fahrlässigkeit bzw.
den Mißbrauchsfall unter Einbindung der zuständigen EDV-Revision,des
zuständigen Betriebsrats und der Geschäftsleitung bzw. einer von ihr
beauftragten Person zu überprüfen bzw. nachzuweisen.
Besitzer
Besitzer eines Computer-Arbeitsplatzes ist in der Regel ein Mitarbeiter
/eine Mitarbeiterin.
Computer-Arbeitsplatz
Computer-Arbeitsplätze
sind Systeme im Sinne dieser Arbeitsanweisung, wenn sie in festen bzw. mobilen
Arbeitsumgebungen Zugriff auf das Internet haben (PC, Notebook, Laptop, NC,
usw.)
Computer-Viren
Computer-Viren gehören zu den Programmen mit
Schadensfunktionen.Ein Computer-Virus ist eine nicht selbständige
Programmroutine, die sich selbst reproduziert und dadurch vom Anwender nicht
kontrollierbare Manipulationen in Systembereichen, an anderen Programmen oder
deren Umgebung vornimmt. Ein Virus infiziert andere Programme mit einer Kopie
von sich selbst. Bösartige Viren beschädigen andere Programme oder
Daten, löschen die Plattenverzeichnisstruktur oder richten andere Schäden
an.
Die verschiedene Virentypen sind:
- Programm-Viren: fügen sich bestehende Programmdateien auf
Speichermedien ein und werden beim Aufruf des Wirtsprogramms ausgeführt.
- System-Viren: befallen Systembereiche (Bootsektor,
Master-Boot-Sektor,Partitionstabelle) von Disketten oder Festplatten.
- Direct-Action-Viren: infizieren bei der Ausführung des infizierten
Programms sofort weitere Programmdateien, führen sofort eine
Schadensroutine aus und geben dann wieder die Kontrolle an das Gast-Programm ab.
- Stealth-Viren: versuchen ihr Vorhandensein im System zu verbergen. Dazu überwachen
sie die Systemaktivitäten und verschleiern ihre Existenz.
- Polymorphe-Viren: verschlüsseln infizierte Programmteile um zu
verhindern, daß Antiviren-Programme die Virus-typische Merkmale entdecken.
Manche Viren verwenden eine Technik heißt "Tunneling" um die
Antiviren-Überwachungsprogramme zu umgehen.
- Slow-Viren: führen erst nach einem längeren Zeitraum ihre
Schadensroutine aus.
- Makro-Viren: werden auf der Basis der in vielen Software-Produkte
integrierten Makro-Sprachen entwickelt. Sie "klinken" sich z.B. in
Formatvorlagen von Textverarbeitungs-systemen (z.B. WinWord-Dokument)ein. Sie
sind nicht in der Lage, ohne eine spezifische Makro-Ausführungumgebung zu
laufen.
- Computer-Würmer Bei Computer-Würmern handelt es sich um Störprogramme,
die sich selbständig in einem Computer-Netzwerk ausbreiten. Diese Störprogramme
können sich reproduzieren und mit Hilfe von Netzwerkfunktionen sich selbst
auf andere Computer kopieren. Die Programm-Kopien können sogar andere
Funktionen übernehmen als das Ursprungsprogramm.
Datenträgermedium und -laufwerk
Datentragermedium ist das Speichermedium für die Daten und Programme
(Festplatte, Floppy-, Diskette, PCMCIA, CD, Zip-Medium,
Jaz-Medium,Streamer-Cassette, Magneto-Optische Platte usw.). Datenträgerlaufwerk
ist das jeweilige Steuerungsinstrument des Datenträgers zum Lesen und
Speichern von Daten und Programmen.
Firewall
Eine Firewall als zentraler Übergang
zum Internet ist eine Kombination von Hardware-und Software-Komponenten, der
eine sichere Verbindung zwischen dem Netzwerk des Unternehmens und Netzwerken
erlaubt, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens sind. Die
Systemkonfiguration und die Filterregeln müssen gewährleisten, daß
nur die erlaubten Verbindungen zugelassen werden.
Es gibt folgende Möglichkeiten der Filterung:
Packet-Filter benutzen die Informationen z.B. Rechnernummer und Dienst
Application-Gateway benutzen die Informationen der Anwendungsschicht, um
Verbindungen aufzubauen oder abzubauen.
Fremdanschlüsse
Möglichkeit, über
definierte Kommunikationsschnittstellen (z.B. externe/interne Modems und
ISDN-Geräte) externe DV-Einrichtungen (z.B.Rechnersysteme, Internet) zu
erreichen bzw. von ihnen erreicht zu werden. Fremdanschlüsse sind alle
nicht Primär- oder Sekundär-Datennetze zu den Benutzern des
Unternehmens und Partnern des Kooperationsverbundes Genehmigungen für
Fremdanschlüsse: Firma XYZ, Beauftragter für die IT-Infrastruktur
(Ansprechpartner)
Internet-Dienste
WWW
(World Wide Web) -
Leicht bedienbare Anwenderprogramme, die den Zugriff auf Informationen mit
Hilfe des Protokolls HTTP (HyperText Transfer Protocol) ermöglicht
eMail
(Electronic Mail) - Ein Internet-Dienst zum Versenden und
Empfangen von elektronischen Nachrichten.
FTP
(File Transfer Protocol) - Ein Internet-Dienst zur Übertragung
von Dateien von und zu entfernten Rechnern.
News
Ein Internet-Dienst als Diskussionsforum zu verschiedenen Themen,
an denen jeder Internet-Benutzer teilnehmen kann.
Telnet
Ein Internet-Dienst zum Einloggen und Arbeiten auf einem entfernten
Rechner.
Modem und ISDN-Gerät
Modems (Modulator-Demodulator) und ISDN-Geräte (Integrated
Services Digital Network) sind Datenübertragungsgeräte.
Protokollierung
Die Protokollierung im Sinne dieser Arbeitsanweisung liegt vor, sofern
die Daten über die Internet-Zugriffe gespeichert und verwendet werden, um
diese später auswerten zu können.
Trojanische Pferde
Trojanische Pferde sind
Sabotage-Programme, die unter falschem Namen bzw.falscher Identität ins
Computersystem gelangen. Der Name eines "Trojanischen Pferdes"
suggeriert häufig eine nützliche Funktion oder ist sogar identisch mit
dem Namen eines bekannten Software-Programms. Den wahren Charakter zeigen die
Trojanischen Pferde bei der Ausführung, indem sie die zerstörerische
Funktionen ausführen.
Internet-Nutzungsvereinbarung
Vom Antragsteller auszufüllen
Hiermit bestätige ich Erhalt und Kenntnisnahme der "Arbeitsanweisung
für die Benutzung des Internets" der Firma XYZ. Mir ist bewußt,
daß bei Verstößen gegen diese Arbeitsanweisung Maßnahmen
entsprechend dieser Arbeitsanweisung eingeleitet werden können.
Name: _________________________________
Personal-Nr:
____________________________
Firma: _________________________________
Abteilung: ______________________________
erklärt folgendes:
1. Die Arbeitsanweisung für die Benutzung des Internets wird
eingehalten
2. Der Benutzer handelt im Sinne und Interesse des Unternehmens
3. Die Internet-Benutzung steht grundsätzlich im Zusammenhang mit dem
Aufgabenumfeld
4. Der Benutzer ist sich über die Gefahren und Risiken im Internet
bewußt
Datum: ________________________________
Unterschrift: ____________________________