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Bundesanstalt für Arbeit will Veröffentlichung von Durchführungsanweisungen stoppen

Gericht:Bundesanstalt für Arbeit will Veröffentlichung von Durchführungsanweisungen stoppen
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 142/1999
Autor(en):-WK-, Redaktion
Zitiervorschlag:Bundesanstalt für Arbeit will Veröffentlichung von Durchführungsanweisungen stoppen, JurPC Web-Dok. 142/1999, Abs. 1

Wie der RWS Verlag(Verlag für Recht, Wirtschaft und Steuern) mitteilt, hat die Bundesanstalt für Arbeit die Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP aufgefordert, die Veröffentlichung von Auszügen der Durchführungsanweisungen zum Forderungseinzug (DA-FE) einzustellen. Begründet wurde dies mit der Verletzung von Urheberrechten an den Durchführungsanweisungen.

Der Verlag vertritt demgegenüber den Standpunkt, daß Urheberrechte nicht verletzt werden und verweist dazu auf ein Kurzgutachten von Heribert Hirte. Der Text der Durchführungsanweisungender Bundesanstalt für Arbeit zum Insolvenzverfahren wird daher auch auf den Internet-Seiten des Verlages veröffentlicht.

(WK)