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Gebäudedatenbank verstößt nicht gegen Datenschutzrecht

Gericht:Gebäudedatenbank verstößt nicht gegen Datenschutzrecht
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 96/1999
Autor(en):-WK/PR-, Redaktion
Zitiervorschlag:Gebäudedatenbank verstößt nicht gegen Datenschutzrecht, JurPC Web-Dok. 96/1999, Abs. 1

Nach Auffassung des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen, Dr. Gerhard Drönsch, verstößt eine von einer privaten Firma erstellte Gebäudedatenbank nicht gegen geltendes Datenschutzrecht. In einer auf den Internet-Seiten des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen veröffentlichten Pressemitteilungheißt es hierzu, daß die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes ausscheide, weil die Daten nicht "in oder aus Dateien" verarbeitet würden.
Die Gebäudedatenbank hatte bundesweit Aufsehen erregt und war auch Gegenstand einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 11.03.1999, Az.: 20 L 3757/98 (= JurPC Web-Dok. 81/1999, Abs. 1 - 29).