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E-Commerce: Die Kommission schlägt einen rechtlichen Rahmen vor

Gericht:E-Commerce: Die Kommission schlägt einen rechtlichen Rahmen vor
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 191/1998
Autor(en):-WK/PR-, Redaktion
Zitiervorschlag:E-Commerce: Die Kommission schlägt einen rechtlichen Rahmen vor, JurPC Web-Dok. 191/1998, Abs. 1

Ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Schaffung eines abgestimmten rechtlichen Rahmens für die Entwicklung des E-Commerce innerhalb des gemeinsamen Marktes ist von der Europäischen Kommission vorgelegt worden.

Die vorgeschlagene Richtlinie soll dafür Sorge tragen, daß die Dienste der Informationsgesellschaft von den Prinzipien der freien Beweglichkeit und der Niederlassungsfreiheit im gemeinsamen Markt profitieren und die Dienste sich in der gesamten Europäischen Union ausbreiten können, wenn sie mit dem Recht ihres Herkunftslandes in Einklang stehen. Die angebotenen Dienstleistungen sind normalerweise durch folgende Merkmale gekennzeichnet: entgeltlich, entfernt, mittels elektronischer Übertragung und als Antwort auf eine individuelle Anfrage eines Kunden. Die vorgeschlagene Richtlinie würde besondere, harmonisierte Regeln nur in den Bereichen schaffen, die absolut erforderlich sind, damit die Geschäftswelt und die Bürger Dienste der Informationsgesellschaft in der gesamten EU ohne Beachtung von Grenzen anfordern und erhalten können. Diese Bereiche enthalten die Festlegung, wo die Operatoren installiert sind, elektronische Verträge, Verpflichtung von Vermittlern, Streitbeilegung und Rolle der nationalen Regierungen. Auf anderen Gebieten wird die Richtlinie auf den bestehenden EU-Instrumenten zur Harmonisierung bzw. gegenseitigen Anerkennung der nationalen Gesetze aufbauen.

Die Richtlinie wird nur für Diensteanbieter innerhalb der EU anwendbar sein und nicht für außerhalb der EU angesiedelte Provider.

(Quelle: Pressemitteilung der EU in englischer Sprache, Übersetzung durch die Redaktion)