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Änderung des Hessischen Datenschutzgesetzes

Gericht:Änderung des Hessischen Datenschutzgesetzes
Typ:Beitrag
Fundstelle:JurPC Web-Dok. 185/1998
Autor(en):-WK-, Redaktion
Zitiervorschlag:Änderung des Hessischen Datenschutzgesetzes, JurPC Web-Dok. 185/1998, Abs. 1

Das 3. Gesetz zur Änderung des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 05.11.1998 ist am 10.11.1998 in Kraft getreten (GVBl. I vom 09.11.1998, S. 421 ff.). Damit ist Hessen das erste Bundesland, das sein Datenschutzgesetz an die Anforderungen der EG-Datenschutzrichtline aus dem Jahr 1995 anpaßt und die von der Europäischen Richtlinie gesetzte 3-Jahres-Frist für die Umsetzung der Vorschriften in nationales Recht einhält. Mit der Veröffentlichung der Neufassung ist Ende 1998/Anfang 1999 zu rechnen.

(Red.)