Home › JurPC Web-Dok. 169/1998 Europäische Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen
Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 23.10.1998, 98/C 325/04, C 325/5 ff (http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/1998/c_325/c_32519981023de00050011.pdf/ [pdf-File!]) sind der am 16.06.1998 vorgelegte Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen sowie die Begründung abgedruckt. Aus Begründung und Vorschlag sollen nachfolgend kurz die besonders wichtig erscheinenden Punkte herausgegriffen werden. Die 15 Ziffern umfassende Begründung weist in Ziffer 4 auf
die Notwendigkeit elektronischer Signaturen für die elektronische
Kommunikation und den elektronischen Geschäftsverkehr hin. Divergierende
Regelungen in den Mitgliedstaaten über die rechtliche Anerkennung
elektronischer Signaturen und die Akkreditierung von Zertifizierungsanbietern könnten
die elektronische Kommunikation und den elektronischen Geschäftsverkehr
ernsthaft behindern. In Ziffer 10 wird hervorgehoben, daß einer elektronischen Signatur nicht die Rechtsgültigkeit mit der allgemeinen Begründung abgesprochen werden dürfe, daß sie in elektronischer Form vorliege, nicht auf einem qualifizierten aufgestellten Zertifikat basiere oder der Diensteanbieter, der das Zertifikat ausgestellt habe, aus einem anderen Mitgliedstaat stamme. Die Richtlinie hat 15 Artikel sowie zwei Anhänge. |